Ein heute 67-jähriger Mann hat am Karfreitag 2019 seine Ehefrau im Affekt mit einem Schuhlöffel erschlagen. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Täter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.
Gemäss dem Urteil vom Dienstag wird der Verurteilte, der aus Kosovo stammt und seit 46 Jahren in der Schweiz lebt, für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich bereits im Strafvollzug.
Der Verurteilte war 1974 in die Schweiz gekommen und arbeitete als Bauarbeiter. Später zog er seine Familie nach, seit einigen Jahren ist er pensioniert. Die Familienverhältnisse waren lange Zeit intakt. Gewalt sei in der Familie kein Thema gewesen, sagte der Staatsanwalt in der Verhandlung.
Von seinen fünf Kindern wurde der Vater als ruhiger, herzensguter, geduldiger und verständnisvoller Mensch beschrieben. Als 2017 das letzte der Kinder aus der elterlichen Wohnung auszog, verschlechterte sich die Beziehung der Eheleute. Die Frau, die von den Kindern als impulsiv bezeichnet wurde, soll ihren Mann immer häufiger und immer übler beschimpft und haben.
Der Mann ertrug dies lange Zeit und blieb stets ruhig. Er habe gehofft, die Beschimpfungen würden irgendwann aufhören, sagte er dem Gericht. Am Karfreitag 2019 verlor er jedoch nach einer erneuten Schimpftirade seiner Frau total die Kontrolle. Er ergriff einen 56 Zentimeter langen Schuhlöffel aus Metall und schlug zwischen 20 und 30 Mal auf das Opfer ein. Die Frau starb an ihren schweren Verletzungen.
Der Mann rief bei der Polizei an und liess sich widerstandslos festnehmen. Er habe seine Frau nicht töten wollen, erklärte er später. In der Verhandlung sagte er, es tue ihm sehr leid, was passiert sei. Er wisse nicht, was zum Tatzeitpunkt in seinem Kopf vorgegangen sei.
Der Staatsanwalt sprach von einer klaren Affekthandlung, ausgelöst durch andauernde Provokationen und Kränkungen durch die Frau. Dem Mann sei eine «nach den Umständen entschuldbare heftige Gemütsbewegung» zu attestieren, wie sie für den Tatbestand des Totschlags typisch ist. Die Tat sei aber äusserst brutal gewesen.
Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag ein Jahr bis zehn Jahre vor. Der Verteidiger plädierte für eine weit mildere Strafe: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung seien angemessen. Zudem sei auf eine Landesverweisung zu verzichten.
Der Mann sei von seiner Frau psychisch terrorisiert worden. Die Situation, in der er ausrastete, sei vom Opfer provoziert worden. Der Mann sei vorher nie gewalttätig gewesen. Nach der Tat habe er sofort die Polizei gerufen, er habe nichts beschönigt oder abgestritten.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil überwiegend der Argumentation der Anklage. Die Tat sei «sehr brutal» gewesen, auch wenn sie in einem nachvollziehbaren und entschuldbaren Affekt geschehen sei, sagte der Gerichtspräsident.
Eine Landesverweisung sei angebracht. Der Verurteilte sei auch nach 46 Jahren in der Schweiz nicht voll integriert und spreche schlecht Deutsch. Die Verhandlung des Kreisgerichts wurde ihm von einem Dolmetscher auf Albanisch übersetzt. (cki/sda)