Schweiz
Justiz

Lehrer wegen sexueller Handlungen mit Schülern vor Zürcher Gericht

Kinder der ersten Klasse am ersten Schultag in der Schule Chruezaecher in Regensdorf wechseln ziehen die Finken an, aufgenommen am Montag, 18. August 2025 in Regensdorf. (KEYSTONE/Michael Buholzer)
Kinder wechseln die Schuhe vor dem Unterricht. (Symbolbild)Bild: keystone

Lehrer wegen sexueller Handlungen mit Schülern vor Zürcher Gericht

29.09.2025, 12:4829.09.2025, 12:48

Ein 28-jähriger Lehrer muss sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er ist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit zehn- und elfjährigen Schülern sowie sexueller Belästigung angeklagt. Er ist geständig.

Weil der Lehrer die Taten im Grundsatz zugibt, wird der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Er einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, wobei ihm 42 Tage aus der bereits abgesessenen Haft angerechnet werden sollen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll bedingt aufgeschoben werden, die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Dazu kommt ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot sowie ein Kontaktverbot zu den drei geschädigten Schülern.

Während des Unterrichts und im Klassenlager

Der Klassenlehrer hatte zwischen Dezember 2023 und Sommer 2024 in einem Klassenzimmer eines Stadtzürcher Schulhauses drei Viertklässler «regelmässig innig und ungewöhnlich lange» umarmt, wie es in der Anklageschrift heisst.

Nach einer dieser Umarmungen soll der Lehrer eine «sichtbare Erektion» gehabt haben, welche eine Betreuungsperson beobachtet hatte. Der Lehrer fasste die drei Schüler zudem mehrmals über der Kleidung im Intimbereich an - während des Unterrichts sowie während eines Klassenlagers im Tessin.

Diese Handlungen habe der Beschuldigte vorgenommen, um seine sexuelle Lust zu befriedigen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschädigte wusste laut Anklageschrift um das kindliche Alter der Schüler und dass er die Handlungen nicht vornehmen durfte.

Die Stadt Zürich hatte den Lehrer Ende Juni 2024 freigestellt - im gegenseitigen Einvernehmen, wie das Schul- und Sportdepartement damals mittelte. Die Schulleitung habe von einer Mitarbeitenden Hinweise auf das «grenzüberschreitende Verhalten» bekommen. (cma/sda)

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65 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ja genau
29.09.2025 13:37registriert April 2022
Und das Tätigkeitsverbot auch in anderen Kantonen, im Ausland und auch auf Internetforen, bzw. Nachhilfeunterricht zu Hause und dergleichen!!!!
Es gibt solche Täter in der Schweiz, die nach abgesessener Strafe sich auf Internetforen als Nachhilfelehrer anbieten und dies auch im grenznahen Ausland!!!!! Nachhilfe zu Hause!!
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Die Quittung
29.09.2025 13:08registriert Juli 2024
15 Monate, weil er ja geständig ist. Immer und immer wieder kann ich mich ab der schweizer Rechtssprechung betreffend Sexualdelikten nur an den Kopf fassen. Und hier geht es um Kinder in einem klaren Macht- und Abhängigkeitsverhältnis... Mein Respekt an alle, welche diese Neigung bemerken und sich in Therapie begeben, somit nie ein Kind angehen. Für den Rest braucht es definitiv härtere Sanktionen sonst kippt es früher oder später in die Selbstjustiz und das gibt dann einen Teufelskreis.
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Heidi Horton
29.09.2025 13:20registriert Juni 2021
15 Monate bedingt!!! lächerlich und nicht wirklich abschreckend.
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