Das Kantonsgericht hatte den 60-jährigen Portugiesen im Oktober 2015 wegen Mordes verurteilt und damit ein erstinstanzliches Urteil gestützt. Der Portugiese beantragte beim Bundesgericht eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und ein Strafmass von 13 Jahren.
Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Bundesgerichtsurteil sahen die Lausanner Richter aber keine mildernden Umstände. Auch sei der Mann voll schuldfähig und sein Verschulden wiege sehr schwer. Es gebe auch keinen Hinweis darauf, dass das Opfer den Täter zum Besten gehalten oder ihn erniedrigt habe, schreibt das Bundesgericht.
Der geschiedene Portugiese war Ende 2008 zu seinem späteren Opfer gezogen, einer geschiedenen Italienerin. Anfang 2011 beendete sie die Beziehung nach andauernden Aggressionen des Portugiesen und zeigte den Mann bei der Polizei an. Am Tag vor der Tat traf das Opfer den Täter im Ausgang, lehnte es aber ab, mit ihm zu tanzen.
Am folgenden Tag, einem Sonntag, erschien der Portugiese vor dem Haus seiner Ex-Freundin. Diese öffnete ihm und zog sich ins Bett zurück, weil sie Antidepressiva und Schlafmittel genommen hatte. Dort erschoss der Portugiese sie.
Vor dem erstinstanzlichen Gericht hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last gelegt, die Tat von langer Hand geplant zu haben. Er sei eigens nach Portugal gereist, um eine Waffe zu besorgen, deren Spur sich nicht zurückverfolgen lasse. (Urteil 6B_1197/2015 vom 1. Juli 2016) (wst/sda)