Der Prozess gegen zwei Ärzte und eine Hebamme am Basler Strafgericht ist am Donnerstag nach drei Monaten Pause fortgesetzt worden. Ihnen wird fahrlässige Tötung einer Mutter sowie fahrlässige schwere Körperverletzung des Neugeborenen zur Last gelegt. Das mittlerweile eingereichte Obergutachten eines Experten soll nun mehr zur Klärung beitragen.
Das Gericht hat zu beurteilen, ob die drei Beschuldigten den Tod der Mutter, die im März 2014 im Basler Bethesdaspital an den Folgen eines Uterusrisses verblutete, hätte verhindert werden können. Zudem hat es zu klären, ob bei den irreparablen Gehirnschäden, welche das Kind wegen Sauerstoffmangel erlitt, die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Bei der Frage, ob das Neugeborene richtig reanimiert wurde, stiess das Gericht nach bereits eingeholten Gutachten noch immer auf offene Fragen und entschied daher im Herbst 2023, ein Obergutachten von einem Anästhesiologie-Experten einzuholen. Dieser klärte ab, ob der Einsatz eines Elektrokardiogramms (EKG) und einer Pulsoxymetrie angemessen gewesen wäre, um die Herzfrequenz und die Sauerstoffversorgung des Säuglings zu überprüfen.
Der Experte sagte vor Gericht, der EKG-Einsatz wäre technisch anspruchsvoll, aber möglich gewesen. Er kam zu einem anderen Schluss als der eine beschuldigte Arzt: Mit drei Personen wäre es möglich gewesen, dem Säugling die Elektroden anzuheften, ohne die Wiederbelebung zu unterbrechen. Eine andere Feststellung entlastet aber den Arzt: Eine Pulsoxymetrie müsse zwar heute vorhanden sein, zum damaligen Zeitpunkt sei dies aber noch nicht Standard gewesen, sagte der Experte.
Der Gerichtspräsident wollte bei der Weiterführung des Beweisverfahrens von den Beschuldigten wissen, wie die Aufgabenteilung, wer sich um die Mutter und wer sich um das Kind kümmert, vorgenommen wurde und ob alle Leute im Team über die Situation informiert wurden. Wie schon beim Auftakt zur Verhandlung im Oktober 2023, schoben auch bei der Wiederaufnahme des Prozesses die beiden beschuldigten Ärzte, ein Gynäkologe und ein Anästhesist, sich gegenseitig die Verantwortung zu.
Der Gynäkologe war wie bereits im Herbst sichtlich genervt, sich als Fachmann Fragen von Nicht-Medizinern zum genauen Ablauf im Gebärsaal stellen zu müssen. Er sagte, sein Kollege habe nach dem Eintreffen der Neonatologie-Equipe für das Kind genug Zeit gehabt, sich anschliessend um die Mutter zu kümmern. Der Anästhesist widersprach, er habe keine Veranlassung gehabt, sich um die Mutter zu kümmern. Seine Aufgabe sei die Reanimation des Kindes gewesen und der Geburtshelfer habe ihm nichts zum Zustand der Mutter kommuniziert.
Das Gericht hat nun diese und andere Fragen mit all ihren medizinischen Details zu beurteilen. Die Hauptverhandlung ist noch auf zwei weitere Tage angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 29. Februar verkündet. Dies ist just ein Tag vor der möglichen Verjährung des Falls, der sich aufgrund des Obergutachtens erneut in die Länge zog. Für alle drei Personen gilt die Unschuldsvermutung. (saw/sda)