Der ehemalige Nachtclubbesitzer Ignaz Walker wird definitiv zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.
Ignaz Walker rügte in seiner Beschwerde, das Obergericht des Kantons Uri sei aufgrund eines früheren Urteils des Bundesgerichts fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ein Schuldspruch erfolgen müsse.
Die Lausanner Richter halten in einem am Freitag publizierten Urteil jedoch fest, das Urner Obergericht habe seinen Entscheid nicht auf angeblich verbindliche Vorgaben des Bundesgerichts abgestellt.
Vielmehr habe die kantonale Vorinstanz zur Begründung die Akten beigezogen und zusätzlich verschiedene Beweisergänzungen vorgenommen. Diese seien in die Beweiswürdigung eingeflossen. Das höchste Schweizer Gericht hat weitere Rügen von Walker abgewiesen, unter anderem gegen die Beweiswürdigung.
Es bleibt damit bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren, einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 800 Franken.
Das Obergericht befand Walker schuldig des versuchten Mordes an seiner damaligen Frau und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Bereits rechtskräftig war die Verurteilung wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Gefährdung des Lebens.
Am 12. November 2010 war kurz nach Mitternacht auf offener Strasse mindestens drei Mal auf die heutige Ex-Frau von Walker geschossen worden. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen, aber keine bleibenden, körperlichen Schäden.
Das Obergericht kam im Januar in seinem dritten Urteil in diesem Fall zum Schluss, dass es sich bei der Tat um einen Auftragsmord gehandelt habe. In seinem vorherigen Urteil hatte das Obergericht Walker nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» vom Mord-Vorwurf freigesprochen. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid im April 2017 auf. (Urteil 6B_515/2018 vom 21.11.2018) (aeg/sda)