Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat entschieden, zwei von drei Bewerbungen für das Amt des Bundesanwalts beziehungsweise der Bundesanwältin weiter zu verfolgen. Sie wird mit ihnen eine zweite Bewerbungsrunde durchführen – und ein Assessment.
Die Kommission habe am Mittwoch drei Personen angehört und danach entschieden, zwei der Bewerbungen weiter zu verfolgen, teilte die Gerichtskommission mit. Ursprünglich hatten sich zwölf Personen auf das Amt beworben. Bekannt und bestätigt ist bis heute einzig die Bewerbung des Genfer Staatsanwalts Olivier Jornot (FDP). Ob er sich unter den zwei Personen in der engeren Wahl befindet, ist nicht bekannt. Die zweite Bewerbungsrunde wird am 25. November stattfinden.
Assessment – anders als bei Wahl Lauber
In der Zwischenzeit würden die zwei Personen einem Evaluationsverfahren (Assessment) unterzogen. Die Kommission werde sich auf die Ergebnisse dieses Assessments und der zweiten Anhörung stützen, um zu entscheiden, «ob sie der Vereinigten Bundesversammlung eine Person zur Wahl vorschlagen wird», hiess es.
Dieses zweistufige Verfahren hatte die Kommission bei der Wahl von Michael Lauber im Jahr 2011 noch nicht eingeführt – sie ist ein Novum. Lauber war im 31. August 2020 zurückgetreten.
Ihre Wahlempfehlung gibt die Kommission zuhanden der Vereinigten Bundesversammlung ab. Die Wahl ist für die Wintersession vorgesehen.
Falls die Gerichtskommission zum Schluss kommt, dass keiner der Bewerber für das Amt in Frage kommt, wird die Stelle neu ausgeschrieben und die Wahl um eine Session vertagt. (saw/sda)