Schweiz
Justiz

Tausend Fake-Banknoten aus Simbabwe in der Schweiz beschlagnahmt

«100 Quintillion Simbabwe-Dollar»: Tausend dieser Fake-Noten am Zoll beschlagnahmt

10.03.2026, 11:2510.03.2026, 12:56

Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben einen Fall von Banknotenfälschung der ungewöhnlicheren Art aufgedeckt.

Wie das BAZG schreibt, habe man im letzten Jahr im Frachtbereich des Flughafens Zürich ein Fahrzeug mit zwei Personen sowie zwei Fussgänger kontrolliert. Der eine Fussgänger – ein Schwede – war im Besitz einer auffälligen Banknote aus dem afrikanischen Land Simbabwe.

«Goldbanknoten» aus Simbabwe in Millionenhöhe entpuppen sich als Fälschung
So sehen die sichergestellten Banknoten aus.Bild: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Diese war mit einem angeblichen Wert von «One Hundred Quintillion Dollar» beschriftet – also einhundert Trillionen Dollar. Daraufhin entdeckte das BAZG eine Lagerbestätigung eines am Flughafen Zürich ansässigen Unternehmens über zwei Kisten mit je 1000 Simbabwe-Dollar-Banknoten desselben Wertes.

Bei einer Trillion handelt es sich um die Zahl 1'000'000'000'000'000'000, als eine Eins mit 18 Nullen. Der Simbabwe-Dollar ist zwar um einiges weniger wert als der Franken. Summiert hätten die rund 1000 «One Hundred Quintillion Dollar»-Scheine aber doch einen stolzen Wert von rund 214 Trillionen Franken.

Das BAZG beschlagnahmte in der Folge die Note und gab sie zur Analyse an das Edelmetallkontrollamt Zürich. Hier wurde etwa untersucht, ob die Scheine Gold beinhalteten – so stand auf den Noten «24K Gold». Das Edelmetallkontrollamt stellte aber fest, dass die Banknoten aus einer Kunststoffbasis bestanden, auf die eine Klebefolie und eine goldfarbene Aluminiumfolie aufgebracht worden waren. Es konnten keine Spuren von Gold festgestellt werden.

Die beanstandete Ware wurde daher beschlagnahmt und die Person, die diese Einfuhr veranlasst hatte, wegen Verstosses gegen das Edelmetallkontrollgesetz bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich angezeigt. Diese ordnete die Vernichtung der Ware an. Der Schwede muss zudem eine Geldstrafe in der Höhe von mehreren Tausend Franken entrichten. (dab)

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