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Justiz

Messeranschlag für IS geplant: Bundesanwaltschaft klagt 18-Jährigen an

Messeranschlag für IS geplant: Bundesanwaltschaft klagt 18-Jährigen an

12.03.2026, 11:3112.03.2026, 11:31

Die Bundesanwaltschaft hat einen 18-jährigen Deutschschweizer angeklagt. Er soll einen Messeranschlag im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat geplant haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Der im Kanton Aargau wohnhafte Mann wurde zunächst im Juni 2025 nach einer Strafanzeige des Bundesamts für Polizei (Fedpol) verhaftet. Laut Anklageschrift bereitete der Beschuldigte seit Anfang 2025 einen Anschlag vor.

Er beschaffte sich demnach Anleitungen, vernetzte sich mit Gleichgesinnten und bestellte im Internet ein Messer. Sein Ziel seien laut der Bundesanwaltschaft (BA) «willkürlich ausgewählte Opfer» gewesen.

In der Anklage wirft die Bundesanwaltschaft dem Aargauer zudem die Unterstützung des Islamischen Staats (IS) durch Propagandavideos und Finanztransaktionen vor. Angeklagt ist er auch wegen des Besitzes von Gewaltdarstellungen. Anfang Dezember 2025 wurde der Mann wegen «nicht mehr gegebenen Haftgründen» aus der Untersuchungshaft entlassen. (dab/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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O.TER
12.03.2026 14:27registriert Mai 2021
Der Deutschschweizer ist ein schweizerisch-türkischer Doppelbürger. Dies ist ein wichtiges Detail, um den Fall richtig einordnen zu können.
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Nyegus
12.03.2026 12:56registriert Januar 2018
Ok der Typ läuft nun herum mit seinen Anleitungen und seinem erworbenen Messer. Mit welchem Argument wurde er denn inhaftiert, wenn innerhalb eines Jahres dieser Grund als hinfällig angesehen wird? Etwas ist hier faul. Entweder die Verhaftung oder die Freilassung.
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SpitaloFatalo
12.03.2026 15:33registriert März 2020
Es ist störend, wenn der kulturelle Hintergrund des Täters nicht genannt wird. In der Statistik wird er als Schweizer geführt, was er nun ja auch tatsächlich ist. Die Nichtnennung des Migrationshintergrundes führt dazu, dass man keine unbequemen Fragen stellt, wie es zur Einbürgerung dieses Mannes gekommen ist und ob bereits damals Gründe vorlagen, eine solche zu verwehren. Eine Statistik, wie oft Eingebürgerte straffällig werden, wäre im Sinne der Transparenz das Nonplus-Ultra.
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