Schweiz
Justiz

Mitteilungsspalte beim Einzahlungsschein: Beleidigungen können teuer werden

Arschloch oder doch Scholarch? Diese Beschimpfung war kreativ, kam aber teuer

21.01.2020, 17:2921.01.2020, 17:29
Noemi Lea Landolt / ch media
Für das Bundesgericht ist der Fall klar (Symbolbild).
Für das Bundesgericht ist der Fall klar (Symbolbild).bild: Hanspeter bärtschi

Ein Mann – nennen wir ihn Bruno – ist unlängst gerichtlich dazu verpflichtet worden, einer Person – nennen wir sie Peter – 1957.50 Franken zu bezahlen. Bruno hat das Geld überwiesen, indem er neun Einzahlungsscheine ausfüllte und in der Mitteilungsspalte jedes Einzahlungsscheins jeweils einen Grossbuchstaben anbrachte.

Aus den verwendeten Buchstaben lässt sich das Wort «Arschloch» bilden. Bruno wurde deshalb wegen Beschimpfung verurteilt. Er hat die Sache bis vors Bundesgericht gezogen, wo er argumentierte, Peter habe keinen Grund gehabt, die Buchstaben zu einem Wort zusammenzusetzen und nach einer Botschaft zu suchen.

Die höchsten Richter sehen das anders. Sie gehen mit der Vorinstanz einig, die festhielt, dass sich aus den neun Buchstaben nur die Worte «Arschloch» und «Scholarch» bilden lassen. Letzteres bezeichne den Leiter einer höheren Bildungseinrichtung. Es sei absurd anzunehmen, dass Bruno Peter ebendieses Wort habe mitteilen wollen.

Urteil: 6B_1232/2019

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Unseren Artikel vom Prozess vor Obergericht: Scholarch oder Arschloch? Das ist hier die Frage (bzbasel.ch)

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