Uber-Fahrer bestreitet vor Zürcher Gericht sexuelle Übergriffe
Die Anklage warf dem 44-Jährigen drei Vorfälle vor, die sich zwischen April und Juli 2024 ereignet haben sollen. Im ersten Fall soll er eine damals 24-jährige Frau an einem Samstagmorgen um 6 Uhr missbraucht haben. Sie wartete stark betrunken auf ein bestelltes Uber-Fahrzeug, das sie nach Hause bringen sollte.
Der Beschuldigte gab sich als Chauffeur des bestellten Fahrzeugs aus, obwohl dies nicht stimmte. Anstatt sie nach Hause zu fahren, lenkte er das Auto auf einen Parkplatz, wo er sie dazu gezwungen haben soll, ihn oral zu befriedigen. Dabei sollen die Autotüren verriegelt gewesen sein, sodass die Frau nicht flüchten konnte.
In der Verhandlung sagte der Beschuldigte aus, er sei davon ausgegangen, dass die Frau freiwillig mitmache. Er habe sie zu nichts gezwungen und die Türen seien nicht verriegelt gewesen; sie hätte jederzeit aussteigen können.
Frau war über zwei Stunden in seinem Auto
Im zweiten Fall war er für den Uber-Konkurrenten Bolt unterwegs und lud vor einem Stadtzürcher Club einen Kunden ein, den er in eine Gemeinde im Kanton Zürich fahren sollte. Unaufgefordert stieg auch eine 31-jährige Frau ein, die stark betrunken oder unter dem Einfluss anderer Substanzen war und im Auto einschlief.
Nachdem der Fahrer seinen Fahrgast an dessen Wohnort verabschiedet hatte, soll er die schlafende Frau auf dem Beifahrersitz in den folgenden rund zwei Stunden mehrfach sexuell missbraucht haben. Was genau vorgefallen ist, ist nicht klar. Die Frau hat nur bruchstückhafte Erinnerungen. Es wurden jedoch DNA-Spuren des Beschuldigten an ihrem Slip und ihrem BH gefunden. Zudem hatte sie anschliessend Schmerzen und Rötungen im Intimbereich.
Der 44-jährige nordmazedonisch-italienische Doppelbürger gab an, lediglich versucht zu haben, die kaum ansprechbare Frau zu wecken. Er räumte auch ein, 100 Franken von ihrer Bankkarte abgebucht zu haben. Ausserdem machte er Fotos und ein Video von der schlafenden Frau.
Die Fahrt, die durch den halben Kanton Zürich führte, gipfelte in der Stadt Zürich in einem Anruf des Fahrers bei der Polizei. Er gab an, eine unansprechbare Frau in seinem Auto zu haben und wisse nicht, wohin er sie bringen oder was er mit ihr machen solle. Den zwei ausgerückten Polizisten gelang es, die Frau zu wecken. Anschliessend fuhr er sie nach Hause.
Beim dritten und letzten Vorfall soll er eine junge Frau dazu gezwungen haben, ihn auf den Mund zu küssen, bevor sie aussteigen konnte.
Freiheitsstrafe und Landesverweis beantragt
Die Liste der Straftaten, die die Staatsanwaltschaft dem seit 2014 in der Schweiz lebenden verheirateten Mann vorwirft, ist lang: Dazu gehören verschiedene Sexualdelikte und mehrfache Entführung.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren sowie einen zwölfjährigen Landesverweis. Zudem sollen Kontaktsperren zu den Opfern sowie ein Tätigkeitsverbot für den gewerbsmässigen Personentransport verhängt werden.
Der Verteidiger des Mannes hält die Vorwürfe in der Anklageschrift grösstenteils für nicht erwiesen. Er beantragte, den Beschuldigten nur in Nebenpunkten für schuldig zu erklären. Er soll dafür mit einer bedingten Geldstrafe bestraft werden. Auf Landesverweis, Kontaktsperre und Tätigkeitsverbot soll verzichtet werden.
Wann das Gericht das Urteil in dem Fall bekanntgeben wird, steht noch nicht fest. (sda)


