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Das Wichtigste über das Anti-Terror-Gesetz im Überblick

Jungparteien haben das Referendum gegen das von den eidgen
Jungparteien haben das Referendum gegen das beschlossene Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ergriffen. Bild: sda

Jetzt entscheidet wohl das Volk über das Anti-Terror-Gesetz – ein Überblick in 5 Punkten

Mit dem Anti-Terror-Gesetz kann gegen gefährliche Personen auch ohne richterlichen Beschluss vorgegangen werden. Kritiker befürchten eine Verletzung der Grundrechte. Heute wurden die Unterschriften für das Referendum eingereicht.
14.01.2021, 09:5715.01.2021, 06:10
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«Willkürparagraph» nennen die Gegner das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Eine unheilige Allianz brachte die 50'000 nötigen Unterschriften für ein Referendum gegen das Gesetz zusammen und reichte diese heute bei der Bundeskanzlei ein. Nach deren Prüfung hat damit wohl das Volk das letzte Wort. Was du über die Vorlage wissen musst.

Wie es zum Anti-Terror-Gesetz kam

Ab 2015 entfachten die Anschläge des Islamischen Staats in europäischen Städten auch in der Schweiz eine Diskussion über Terrorismus. 2016 warf die Bundesanwaltschaft drei irakischstämmigen Männern vor, einen Anschlag geplant zu haben. Konkret nachweisen konnte man ihnen jedoch nichts. Zuletzt wurden sie wegen «Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation» zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund guter Führung und der Anrechnung ihrer Untersuchungshaft, kamen sie bereits wenige Monate später frei.

Das Bundesamt für Polizei beantragte daraufhin ihre Ausweisung weil sie «die Sicherheit der Schweiz» gefährdeten. Doch die Männer machten geltend, dass ihnen in ihrem Heimatland Folter und sogar die Todesstrafe droh. Aus völkerrechtlichen Gründen konnten sie nicht ausgewiesen werden.

In solchen Fällen seien der Polizei die Hände gebunden, sagte die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga im Dezember 2017 und schickte das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (kurz PMT) in die Vernehmlassung. Im Zentrum des Gesetzes steht eine Erweiterung der polizeilichen Massnahmen zur präventiven Bekämpfung von Terrorismus.

Fast zwei Jahre später, am 25. September, verabschiedete die vereinigte Bundesversammlung das neue Gesetz. Der Nationalrat stimmte dem Gesetz mit 112 zu 84 Stimmen und der Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen zu.

Um was es im neuen Bundesgesetz geht

Das neue Bundesgesetz soll Lücken in den Handlungsfeldern der Polizei gegen den Terrorismus schliessen. Insbesondere dreht sich das Gesetz um präventiv-polizeiliche Massnahmen gegen Gefährderinnen und Gefährder. Das sind Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, die sich aber noch nicht strafbar gemacht haben. Gegen sie soll bereits frühzeitig und noch vor der Eröffnung eines Strafverfahrens vorgegangen oder eine Massnahme nach Abschluss einer Strafe weitergeführt werden können.

Mit dem neuen Gesetz soll die Polizei gegen solche Gefährder folgende Massnahmen verhängen können:

  • Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht
  • Kontaktverbot mit bestimmten Personen oder Personengruppen
  • Rayonverbot
  • Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahmung der Reisedokumente
  • Hausarrest

All diese Massnahmen können ohne formelles Strafverfahren angeordnet werden – auch gegen Kinder ab 12 Jahren und der Hausarrest gegen Jugendliche ab 15 Jahren.

Um die Einhaltung der Massnahmen zu kontrollieren, soll die Polizei die Handys der Betroffenen orten dürfen oder elektronische Fussfesseln einsetzen. Die Gefährderinnen hätten aber alle auch einen Rechtsschutz. Die polizeilichen Anordnungen gälten befristet und könnten nur beschränkt verlängert werden. Sie könnten zudem richterlich überprüft werden.

Das Referendum

Nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes in der Herbstsession 2020 regte sich Widerstand. Ein Zusammenschluss der Jungen Grünen, den Juso, den Jungen Grünliberalen und der Piratenpartei ergriff im Oktober das Referendum. Das Komitee sieht die Grundrechte und die Freiheit jedes Einzelnen durch das neue Gesetz schwer eingeschränkt.

100 Tage hatten die Gegner Zeit, 50'000 Unterschriften von Stimmberechtigten in der Schweiz zu sammeln. Dies stellte sich zu Beginn schwierig an. Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, kam das Komitee Anfang Dezember nur auf 18'000 Unterschriften. Das Referendum schien zu scheitern. Doch dann erhielten die Jungparteien unverhoffte Unterstützung von den «Freunde der Verfassung».

Diese neue Bürgerbewegung entwickelte sich während der Coronakrise zu einer starken politischen Kraft, die in kürzester Zeit gegen das Covid-Gesetz 85'000 Unterschriften gesammelt hatte. So wie sich deren Unterstützer an einschränkenden Corona-Massnahmen stören, so ist ihnen auch das Anti-Terrorgesetz ein Dorn im Auge. Sie sind der Meinung, in beiden Fällen werde die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt.

Die unverhoffte Hilfe war für das aus dem politisch linken Spektrum stammenden Referendumskomitee eine heikle Angelegenheit. Ein Geschäftsleitungsmitglied der Jungen GLP sprach gegenüber dem «Tages-Anzeiger» von einer unheiligen Allianz. Doch mit der neuen Kraft im Rücken gelang es schliesslich, die 50'000 Unterschriften zusammenzubekommen. Diese wurden am 14. Januar 2021 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit kommt die Vorlage zu gegebener Zeit vors Volk.

Die Kritik am Gesetz

«Willkürparagraph» nennen Kritikerinnen den neuen Gesetzesartikel. Problematisch finden sie insbesondere den Begriff des sogenannten «Gefährders». Mit dem neuen Gesetz kann die Polizei eine Massnahme anordnen, wenn sie einen Verdacht hat, eine Person könnte in Zukunft terroristisch tätig werden. Doch auf welcher Basis ein solcher Verdacht entsteht und abgestützt werde, ist laut Gegnern schwammig formuliert und Einfallstor für Willkür und Fehler.

Weil das Gesetz nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde angeordnet wird, untergrabe dies die Gewaltenteilung. So warnten 50 Rechtsprofessorinnen und -professoren in einem Brief an den Bundesrat. Damit würde gegen die Grund- und Menschenrechte verstossen. Eine weitere Kritik umfasst die Anordnung zu einem Hausarrest. Diese stelle einen Freiheitsentzug dar, der lediglich auf einem Verdacht und nicht auf einer Straftat beruhe. Das sei nicht kompatibel mit der Europäischen Menschenrechtskommission.

Auch von der Uno gibt es Kritik am neuen Bundesgesetz. Die Massnahmen können ohne gerichtliche Anordnung gegen Kinder ab 12 respektive 15 Jahren ausgesprochen werden. Das sei ein Verstoss gegen die Uno-Kinderrechtskonvention.

Was die Befürworter sagen

Die bürgerlichen Parteien unterstützen das neue Gesetz. Für die FDP ergänzen die Massnahmen das «strafrechtliche Anti-Terror-Dispositiv». Die Bekämpfung von Terrorismus müsse bereits in der Phase der Radikalisierung einer Person einsetzen. Deshalb befürworte die Partei vor allem die Massnahmen vor dem eigentlichen Strafverfahren.

Auch die SVP steht hinter den Massnahmen. In einer Stellungnahme schrieb sie, ein ungelöstes Problem stellten Gefährder dar, die im Zusammenhang mit Terrorismus eine Freiheitsstrafe verbüsst hätten, aber weiterhin eine Gefahr darstellten.

Die CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann schrieb in einem NZZ-Gastkommentar, die vorgeschlagenen Massnahmen entsprächen einem klaren Bedürfnis der Sicherheitsbehörden in den Kantonen und beim Bund und dienten dem Schutz der Bevölkerung. Deshalb brauche es präventive Instrumente.

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82 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Spüdlifalt
14.01.2021 10:37registriert September 2019
Mir kommt das Argument des schwammigen Begriff des Gefährders zu kurz, dabei ist dieses zentral, denn dahinter steckt wiederum der Begriff des Terrorismus. Dieser wird unter anderem mit «Verbreitung von Angst und Schrecken» beschrieben – was das bedeuten soll und ob unter Umständen politischer Aktivismus darunterfällt, bleibt offen. Dass das ausgerechnet die freiheitliebenden «bürgerlichen» Parteien hinnehmen, ist mir unverständlich.
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marchinon
14.01.2021 10:42registriert April 2018
Minority Report incoming...
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manhunt
14.01.2021 11:06registriert April 2014
und all jene, welche bei der covid-tracingapp wegen überwachung und bespitzelung gejammert hanen, werden dem neuen antiterrorgesetz zustimmen, ohne zu wissen, um was es dabei überhaupt geht.
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