Schweiz
Justiz

Mord in Höhle am Bruggerberg: Täter vor Aargauer Obergericht

Obergericht AG bestätigt erstinstanzliches «Höhlenmord»-Urteil

Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte das Urteil im Falle des 25-jährigen Mannes, der im April 2019 am Bruggerberg einen Kollegen in einer Höhle lebendig begraben hatte.
25.03.2024, 09:5425.03.2024, 15:00
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Das Obergericht des Kantons Aargau hat am Montag einen heute 25-jährigen Mann wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und zwei Monaten verurteilt. Aufgeschoben wird diese zu Gunsten einer stationären psychiatrischen Massnahme.

Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom Oktober 2022. Die Freiheitsstrafe wird zu Gunsten der stationären Massnahme für schwer gestörte Täter aufgeschoben. Die Massnahme hat kein im Voraus festgelegtes Ende. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Die Massnahme wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.

Bei der Urteilseröffnung appellierte der vorsitzende Richter an den Beschuldigten: Es liege jetzt an ihm, «Ihre Chance wahrzunehmen» und bei der Therapie so mitzumachen, dass sie Erfolg habe. Sei dies nicht der Fall, so drohe eine Verwahrung - «das muss Ihnen klar sein». Der junge Schweizer hatte sich in den vergangenen Jahren verschiedenen Therapieversuchen verweigert.

Der Verteidiger blieb mit seinen Anträgen chancenlos. Er wollte erreichen, dass sein Mandant aufgrund seiner gutachterlich festgestellten psychischen Störung als schuldunfähig eingestuft und freigesprochen würde. Dazu verlangte er ein neues oder ergänzendes psychiatrisches Gutachten. Die Freiheitsstrafe sei zudem deutlich zu reduzieren.

In einer Höhle am Bruggerberg wurde im April 2020 eine Leiche gefunden.
Das Opfer wurde in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt.Bild: AZ Archiv/CH Media

Von klein auf aggressiv

Das Psychiatrischem Gutachten hatte ein dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt. Zudem verfügt der junge Mann über eine verminderte Intelligenz und hat ADHS. Seit frühester Kindheit fiel er als aggressiv auf. Alle forensischen Tests ergaben hohe Risiko-Ergebnisse. Für die Tatzeit wurde ihm volle Schuldfähigkeit attestiert.

Mit dem Strafmass ging das Gericht über den Antrag der Anklage hinaus, die 16 Jahre und vier Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hatte für seinen geständigen Mandanten 12 Jahre und eine Massnahme für junge Erwachsene beantragt. Eine solche muss spätestens mit dem 30. Geburtstag enden.

Kollegen lebendig begraben

Der Verurteile hatte im April 2019 am Bruggerberg einen Kollegen in einer Höhle lebendig begraben. Eine Woche zuvor hatte der Schweizer den gleichen Kollegen im Tessin einen Steilhang hinunter geschubst. Der 24-Jährige überlebte mit Glück nur leicht verletzt. Weil der Gestossene annahm, sie beide seien «beste Freunde», betrachteten er und seine Familie den Stoss als Versehen. Der Kollege hatte denn auch keinerlei Vorbehalte, erneut mit dem Beschuldigten loszuziehen.

Am 7. April 2019 brachte der Beschuldigte seinen 24-jährigen Kollegen unter dem Vorwand einer Mutprobe dazu, am Bruggerberg in eine enge Höhle zu kriechen. Dann versperrte er den Eingang mit Felsbrocken und Erde.

Der lebendig Begrabene hatte keine Überlebenschance. Er erfror in der kalten Höhle. Ein Jahr später buddelten ortskundige Wanderer die zugeschüttete Höhle frei und entdeckten die Überreste des Toten. Im März 2021 wurde der Beschuldigte festgenommen. (saw/sda)

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