Eine heute 56-jährige Frau ist wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Mutter von vier erwachsenen Kindern abgewiesen und die Landesverweisung von zwölf Jahren bestätigt.
Die aus dem Kosovo stammende Frau lockte im April 2018 ihren damals nicht mehr bei der Familie lebenden Ehemann zu sich nach Hause. Er beabsichtigte, mit seiner Geliebten ein neues Leben zu beginnen.
Die Ehefrau verabreichte dem Mann ein mit Medikamenten versetztes Getränk. Als er am nächsten Morgen noch lebte, versuchte sie ihn mit einem Handy-Ladekabel zu erdrosseln. Der Tochter gelang es jedoch, die Mutter wegzuzerren, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Die Lausanner Richter haben alle Rügen der Frau abgewiesen. Insbesondere stützen sie die Sicht der Zürcher Vorinstanz, dass die Tat nicht als versuchter Totschlag, sondern als Mord zu qualifizieren sei.
So habe die Frau die Medikamente für den Giftcocktail erst kurz zuvor beschafft. Und spätestens als sie den Mann am nächsten Tag noch lebend vorgefunden habe und ihn zu erwürgen versuchte, habe sie in Tötungsabsicht gehandelt.
Als Motiv für den versuchten Mord betrachtet das Bundesgericht den verletzten Stolz der Täterin, die nicht ertragen konnte, dass ihr Mann sie wegen einer anderen Frau verliess. Der Mann hatte darüber hinaus angekündigt, seiner neuen Partnerin Liegenschaften zu überschreiben.
Abgewiesen hat das Bundesgericht auch den Antrag, auf die Landesverweisung zu verzichten. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür seien erfüllt. Es liege kein Härtefall vor, auch wenn die Betroffene seit Jahrzehnten in der Schweiz lebe. Sie sei regelmässig in den Kosovo gefahren und spreche die Sprache, so dass eine Reintegration möglich sei.
Keine Chance hatte die Verurteilte mit einer weiteren Beschwerde ans Bundesgericht. Sie wandte sich gegen den Freispruch ihres Ehemannes vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung.
Das Bundesgericht stützt die Argumentation der Zürcher Vorinstanz, wonach die Aussagen der Frau nicht glaubhaft seien. Ihre Schilderungen waren sehr widersprüchlich und im Verlauf des Verfahrens belastete die Verurteilte ihren Mann immer mehr.
(Urteile 6B_1087/2022 und 6B_1088/2022 vom 16.1.2023)
(sda)