Es laufe ganz simpel, hatte der Drogengeldkurier seine Besuche im Luzerner Reisebüro geschildert: «Man geht dorthin, man kennt sich natürlich, man gibt das Geld ab; das, was ich Herrn A. geschuldet habe. Dann schrieb ich ihm oder rief ihn an, dass das Geld abgegeben war, und fertig», sagte er in einer Befragung durch die Schweizer Bundesanwaltschaft.
Vielleicht war es auch zu simpel. Im letzten September verhaftete die Bundesanwaltschaft nach monatelangen Observationen und Ermittlungen den Geldkurier zusammen mit fünf weiteren mutmasslichen Clan-Mitgliedern – unter ihnen den Schweiz-Chef der Bande. Sie hatte über das Luzerner Reisebüro, das Ableger in Basel und im Kosovo hat, seit Jahren mutmasslich Drogengelder in Millionenhöhe gewaschen.
In Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft schlug jetzt auch die albanische Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität (SPAK) zu. Sie liess, offenbar übers Wochenende, zwei Führungsfiguren der Balkan-Bande in Albanien verhaften. Nicht verhaften musste sie den dritten mutmasslichen Balkan-Mafioso, den sie im Visier hat: den erwähnten Schweiz-Chef der Bande, denn der sitzt ja bereits in der Schweiz in Haft.
Mitte Juli hatte das zuständige albanische Sondergericht auf Antrag der Ermittler Sicherheitshaft für das Trio angeordnet, teilte die albanische Sonderstaatsanwaltschaft am Sonntag mit. Der Bande werde Drogenhandel, Geldwäsche, Zugehörigkeit zu einer organisierten kriminellen Gruppe vorgeworfen.
Die albanischen Ermittler nennen die drei Beschuldigten nicht mit Namen, aber mit Initialen. Der in der Schweiz Inhaftierte wird als EF bezeichnet, die anderen als BF und PK. Albanische Medien publizierten gestern die Klarnamen. Gemäss dem Investigativ-Portal «Prapaskena» ist EF der Sohn eines bekannten und bestens vernetzten Geschäftsmanns in Tirana. Kopf dieser kriminellen Organisation, die «familiären Charakter» habe, sei der illustre Vater. Der Sohn EF sei «bekanntermassen ein Komplize des Kokainbosses» PK, der vor einigen Jahren mit einer grossen Menge Kokain erwischt, aber komischerweise schnell wieder freigelassen worden sei. Stimmt dieser Bericht, dann sitzt effektiv der Junior-Boss in der Schweiz in Haft.
Zur Sache hält die Sonderstaatsanwaltschaft fest: Die Ermittlungen zusammen mit den Schweizer Justizbehörden hätten die Beweise dafür erbracht, «dass EF, BF und PK in Zusammenarbeit untereinander sowie mit mehreren anderen in Luzern wohnhaften Personen in Form einer strukturierten kriminellen Gruppe ein informelles Geldtransfersystem organisiert und betrieben» hätten.
«Über dieses System haben sie beträchtliche Geldbeträge aus dem Drogenhandel und -schmuggel in der Schweiz und anderen Ländern von der Schweiz nach Albanien transferiert und transportiert», schreiben die albanischen Ermittler weiter. Sie betonen, dass das schmutzige Geld mittels Hawala-Banking gewaschen und von der Schweiz in den Balkan geschleust wurde.
Laut den albanischen Ermittlern verlangte die Bande sechs Prozent Provision für den Geldtransfer. Der Gewinn sei «zu gleichen Teilen zwischen Boss EF und den Komplizen in der Schweiz aufgeteilt» worden. Verdient habe das Trio der beschuldigten Albaner auch durch Betäubungsmittelhandel in mehreren Kantonen. Für den Vertrieb von kleineren Mengen habe es Drogenläufer eingesetzt.
«Dieses informelle Geldtransfersystem» habe es den Beschuldigten sowie weiteren «in kriminelle Aktivitäten verwickelten Personen über einen Zeitraum von mehreren Jahren, mindestens ab 2020» ermöglicht, auf schnelle Weise Geldbeträge aus der Schweiz nach Albanien zu überweisen.
Die albanischen Sonderermittler beschreiben in ihrer Mitteilung den Ablauf dieser Geldwäsche.
Die albanischen Sonderermittler bestätigen auch, was aus verschiedenen Beschwerdeentscheiden des Bundesstrafgerichts bekannt ist: Dass dieses «Geldtransfersystem von Dutzenden Personen genutzt wurde», dass «in Hunderten Fällen Geldbeträge in der Schweiz eingezahlt wurden», dass es um mehrere Millionen Euro geht und dass die Ermittlungen andauern. Die Geldwäsche sei über «Wechselstuben, Geldtransferbüros und Reisebüros» gelaufen.
In der Schweiz wehrten sich mehrere der Beschuldigten – unter ihnen der Reisebürobesitzer und seine zwei Söhne – mit Beschwerden gegen ihre Inhaftierung, mehrere verlangten Gratis-Rechtspflege. In den letzten Monaten fiel auf, dass die Bundesanwaltschaft mehrmals beim Bundesstrafgericht darum ersuchte, bereits gefällte Beschwerdeentscheide noch nicht zur Publikation freizugeben. Ein Grund dafür dürfte die noch bevorstehende Verhaftungsaktion in Albanien gewesen sein.
Die Bundesanwaltschaft will sich nicht näher zum Verfahren äussern. Sie bestätigte nur, dass in diesem Fall «eine Zusammenarbeit mit den zuständigen albanischen Strafverfolgungsbehörden stattgefunden hat». Bei der Bekämpfung solch schwerwiegender Kriminalität sei «die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden im In- und Ausland von entscheidender Bedeutung».
Es gilt die Unschuldsvermutung. (aargauerzeitung.ch)
Warum? In vielen Betrieben steht zu viel Personal herum - aber die Frequenzen sind zu tief für den Umsatz, den sie erzielen müssten, um den Lohn zu bezahlen. Also wird der Umsatz nachgetippt - = Geldwäsche. Dies zu beweisen ist schwer aber nicht unmöglich.