Schweiz
Justiz

Kanton Zürich muss Anwalt für Parkbussen-Streit bezahlen

Kanton Zürich muss Anwalt bezahlen – nachdem die Polizei gültiges Parkticket ignorierte

10.06.2022, 12:0010.06.2022, 16:12
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Erfolg für einen Zürcher Autofahrer, der sich gegen eine Parkbusse in der Höhe von 40 Franken wehrte. Das Bundesgericht ist in einem Urteil zum Schluss gekommen, dass es in Ordnung sei, für einen solchen Rechtsstreit einen Anwalt einzuschalten.

Die Parkbusse klemmte im März 2020 unter seinem Scheibenwischer: 40 Franken wegen fehlenden Parktickets. Noch am gleichen Tag erhob der Mann schriftlich Einwand gegen die Busse und legte einen gültigen Parkzettel für die fragliche Zeit bei.

parkbusse
Der Mann beteuerte, zu Unrecht eine Parkbusse erhalten zu haben.Bild: shutterstock

An dem Tag hatte es sehr stark geregnet. Vielleicht sei das Parkticket deshalb nicht sichtbar gewesen, so seine Argumentation. Die Stadtpolizei wollte davon jedoch nichts wissen und schickte ihm in den Monaten danach drei Mahnungen.

Zwei Mal reichte der Autofahrer in dieser Zeit Einsprachen gegen die Busse ein. Elf Monate nach Ausstellen der Parkbusse erhielt er schliesslich Post vom Stadtrichteramt: Ein Strafbefehl wegen Nichtanbringens des Parktickets.

Als er diesen erhielt, zog er einen Anwalt bei. Dieser verfasste eine professionelle Einsprache, worauf das Strafverfahren plötzlich eingestellt wurde. Der Autofahrer verlangte daraufhin, dass der Staat ihm diesen Anwalt bezahlt.

Obergericht: Anwalt war nicht notwendig

Das Zürcher Obergericht war dagegen. Schliesslich sei dies eine Übertretung im Bagatellbereich, die nicht einmal einen Eintrag im Strafregister zur Folge habe. Der Fall sei keineswegs so komplex, dass ein Anwalt notwendig gewesen wäre, so das Obergericht.

Das Bundesgericht ist jedoch anderer Meinung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Es sei legitim, dass sich der Mann einen Anwalt geholt habe. Er habe davon ausgehen müssen, dass seine Möglichkeiten als Laie ausgeschöpft gewesen seien.

Die Sache geht nun zurück zum Zürcher Obergericht. Dieses muss entscheiden, wie viel Geld aus der Staatskasse der Mann für seinen Anwalt erhält. (saw/sda)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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danbla
10.06.2022 12:22registriert Januar 2015
Am besten gleich dem bockigen Beamten vom Lohn abziehen.
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Lowend
10.06.2022 12:51registriert Februar 2014
Ich sagte schon immer, in der Schweiz wäre es besser, wenn man statt Gotte und Götti von Geburt an einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater zur Seite gestellt bekäme.
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Pontifax
10.06.2022 12:47registriert Mai 2021
Und was hat die arrogante Haltung der Zürcher Behörden den Steuerzahler insgesamt gekostet?
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