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Justiz

Täter im Aarauer Messermord laut Gutachten schuldunfähig

Täter im Aarauer Messermord laut Gutachten schuldunfähig

04.12.2019, 10:0404.12.2019, 10:04
Tötungsdelikt Aarau
Der Tatort wurde von der Polizei abgesucht. Bild: az

Der geständige Täter im Messermord von Aarau vom Januar dieses Jahres ist laut einem psychiatrischen Gutachten schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragt deshalb statt einer Anklage wegen Mordes die Anordnung einer stationären Massnahme.

Der 28-jährige Kroate hatte am 17. Januar eine 66-jährige Schweizerin in Aarau mit mindestens 30 Messerstichen schwer verletzt. Nachbarn fanden die Frau vor ihrer Wohnung in Aarau. Das Opfer erlag später im Spital seinen schweren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Frau getötet zu haben, weil er nur noch einen Monat in einem Zimmer hätte wohnen können und vorhatte, nach dem Tod der Frau deren Wohnung zu beziehen. Zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer bestand laut Angaben der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch allerdings keine persönliche Beziehung.

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten diagnostizierte beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie und einen schädlichen Gebrauch von Alkohol und Kokain. Vor und nach der Tat hatte der Beschuldigte Kokain, Marihuana und Alkohol konsumiert.

Einsichtsfähigkeit aufgehoben

Aus forensisch-psychiatrischer Sicht ist zum Zeitpunkt der Tat die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben gewesen. Das psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass der Beschuldigte schuldunfähig sei.

Deshalb muss die Staatsanwaltschaft, statt eine Anklage zu erheben wegen Mordes und mehrfachen Betäubungsmittelkonsums, die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung beantragen.

Die Staatsanwaltschaft geht gestützt auf das Gutachten davon aus, dass ohne entsprechende stationäre psychiatrische Behandlung ein hohes Risiko besteht, dass der Beschuldigte erneut Gewaltstraftaten begehen könnte.

Bis der Antritt des stationären Massnahmenvollzugs möglich ist, befindet sich der Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug. Der Antrag auf Anordnung einer Massnahme ist am Bezirksgericht Aarau hängig. (aeg/sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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04.12.2019 12:19registriert September 2019
Wie schon gesagt beim Galeristensohn...
Täter im Aarauer Messermord laut Gutachten schuldunfähig
Wie schon gesagt beim Galeristensohn...
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Basswow
04.12.2019 13:56registriert März 2014
Gutes Signal, das da ausgesendet wird 🤷🏽‍♂️
Der scheint ja üüüberhaupt nicht vorsätzlich gehandelt zu haben 😎

Zitat:
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, die Frau getötet zu haben, weil er nur noch einen Monat in einem Zimmer hätte wohnen können und vorhatte, nach dem Tod der Frau deren Wohnung zu beziehen.
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Gina01
04.12.2019 13:06registriert Mai 2017
….ich würde mal die Gutachter/Psychologen prüfen, ob all die auch Schuldfähig oder Schuld-Unfähig sind...
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