Beim Prozess um einen mutmasslichen Schmiergeldfall im Bundesamt für Umwelt stand am Mittwochmorgen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona das Vergabeverfahren im Mittelpunkt. Die Hauptangeklagten stritten die wesentlichen Anklagepunkte ab.
Der Prozesses am Bundesstrafgericht in Bellinzona dreht sich um ein IT-Projekt im Bundesamt für Umwelt (BAFU), das einer der Angeklagten zwischen 2007 und 2010 im Mandatsverhältnis leitete.
Mit ihm zusammen sitzen noch fünf andere Personen auf der Anklagebank, denen unterschiedliche Verstösse bei der Vergabe von Aufträgen für das IT-Projekt vorgeworfen werden.
Damals soll der IT-Projektleiter des BAFU von mehreren Unternehmen bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen Zahlungen von etwa 118'000 Franken verlangt haben.
Die Vorwürfe gegen ihn seien «extrem einseitig dargestellt», sagte der Angeklagte am Mittwoch vor Gericht. Er bestritt die ihm zur Last gelegten Handlungen der Bestechung und der ungetreuen Amtsführung.
Er halte es ausserdem für falsch, als BAFU-Beamter qualifiziert zu werden: Er habe keine Weisungsbefugnis gehabt und sei nach aussen nicht als Mitarbeiter des Bundesamts aufgetreten. Über dessen Visitenkarten und eine Telefonnummer habe er allerdings schon verfügt, wie er vor Gericht angab.
Zusammen mit dem ebenfalls angeklagten Sektionschef im BAFU soll der Projektleiter dafür gesorgt haben, dass die Aufträge an Firmen vergeben wurden, die er selbst kontrollierte. Dabei wurden zwar der Form nach Einladungsverfahren durchgeführt. Faktisch sollen die Aufträge aber direkt vergeben worden sein.
Der hauptangeklagte IT-Projektleiter rechtfertigte dies in einem Fall damit, dass so für das BAFU Zeit und Geld gespart wurde. Das Projekt sei so komplex gewesen, dass es «zwei bis drei Monate» gedauert hätte, bis ein neuer Zuständiger eingearbeitet gewesen wäre. Zugleich gab er aber zu, dass es aus beschaffungsrechtlicher Sicht nicht korrekt gewesen sei.
Auch der ehemalige Sektionschef im BAFU wies die Anschuldigungen am Mittwoch im Gerichtssaal von sich – sie seien «aus dem Zusammenhang gerissen. Er habe für das BAFU immer «am wirtschaftlichsten» handeln wollen. In diesem Zusammenhang gab er auf Anfrage der Richterin zu, dass er Endnutzerlizenzverträge für Software unterschrieb, obwohl er nur Verträge für die Beschaffung für Büromaterial hätte unterschreiben dürfen.
Der IT-Projektleiter soll dem Sektionschef Geschenke und Einladungen als Gegenleistung für die Vergabe von IT-Verträgen erteilt haben: Laut Anklageschrift wurden er und seine Partnerin etwa zu einem Fussballspiel des FC Barcelona gegen den FC Basel eingeladen. Die Kosten inklusive Übernachtung beliefen sich auf rund 2900 Franken. Zudem soll der Sektionschef Elektronikgeräte für das BAFU beschafft, diese aber privat verwendet haben. Der IT-Projektleiter muss sich ebenfalls vor dem Bundesstrafgericht verantworten, weil er mittels gefälschter Bilanzen einen Hypothekarkredit für eine Luxus-Liegenschaft im Kanton Bern beantragt haben soll.
Bei zwei weiteren Angeklagten handelt es sich um Geschäftsleiter und Gesellschafter von IT-Firmen, die dem Projektleiter mehrmals Zahlungen von total 100'000 Franken für die erhaltenen Aufträge überwiesen haben sollen. Die Angeklagten Nummer fünf und sechs sollen zum Schaden des Bundes bei der Beschaffung von Softwarelizenzen mitgeholfen haben.
Der Prozess ist zunächst auf drei Tage angesetzt - wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt. (gin/sda)