Wer bis 2017 mit Cannabis in der Tasche von der Polizei kontrolliert wurde, wurde mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt. Für diese Praxis besteht in der Schweiz keine Rechtsgrundlage. Denn im Betäubungsmittelgesetz steht:
Spätestens seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2017 dürften Polizistinnen und Polizisten für den blossen Besitz geringfügiger Mengen keine Bussen mehr verteilen (nur für den beobachteten Konsum). Nun geht das oberste Gericht der Schweiz in einem Leitentscheid nochmals einen Schritt weiter.
Denn bislang war es zumindest üblich, dass auch geringfügige Mengen bei einer Kontrolle zur Vernichtung eingezogen wurden. Nun schreibt das Lausanner Bundesgericht in einer Medienmitteilung: «Eine geringfügige und für den Eigenkonsum bestimmte Menge Cannabis darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden.»
Der Entscheid geht auf einen Fall von 2019 zurück. Das Grenzwachkorps hatte am Bahnhof St. Margrethen auf einem Mann 2,7 Gramm Marihuana und 0,6 Gramm Haschisch gefunden und mit einer Busse belegt. Das Bundesgericht stellt sich nun gegen den Entscheid des Kreisgerichts Rheintal und des Kantonsgerichts in St. Gallen, die zuvor die Einziehung und Vernichtung der Drogen angeordnet beziehungsweise gutgeheissen hatten.
«Die Sicherungseinziehung von Gegenständen verlangt in jedem Fall einen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Straftat (Anlasstat)», schreibt das Bundesgericht weiter. Denn der Besitzer hat mit dem Besitz von einer geringfügigen Menge Cannabis nach Schweizer Rechtssprechung keine Straftat begangen.
In der Schweiz sind nur Anbau, Konsum und Verkauf der Droge strafbar – nicht aber der Besitz von kleinen Mengen. So müsste die Polizei für einen Einzug der festgestellten Drogen weitere Abklärungen zur Herkunft der Drogen treffen, was im Falle von geringfügigen Mengen aber nicht verhältnismässig wäre.
Der Entscheid stellt den Schlusspunkt eines langen Kampfes dar. Till Eigenheer hatte ihn vor fast zehn Jahren bereits als Jus-Student aufgenommen und ein dahingehendes Urteil vor dem Bezirksgericht in Zürich erwirkt. «Ich vertrat bereits damals die Rechtsauffassung, dass der Einzug von geringfügigen Mengen unrechtmässig ist», sagt Eigenheer zu watson.
Diese Rechtsauffassung wurde aber vor der Bestätigung vor Bundesgericht immer wieder von niedrigen Instanzen zurückgewiesen. «Das Urteil wird nun grossflächige Wirkung haben», ist Eigenheer überzeugt. «Es wird schwieriger, Cannabis-Delikte zu verfolgen.»
Auch der Verein «Legalize it!» zeigt sich erfreut: Man habe bereits 2013 in einer Rechtshilfebroschüre geschrieben, dass der Besitz von geringfügigen Mengen Gras nicht bestraft und die Drogen somit auch nicht eingezogen werden können. «Es ist eine grosse Genugtuung, nach zehn Jahren darin vom Bundesgericht bestätigt zu werden!», schreibt Vereinsvorstandsmitglied Sven Schendekehl in einer Mitteilung.
Für Eigenheer, der sein Jus-Studium mittlerweile beendet und sein eigenes Start-up recht-clever.ch gegründet hat, stellen sich nun weitere Fragen: «Das Bundesgericht stellt in seiner Urteilsbegründung eine geringe Menge Cannabis unter die Eigentumsgarantie.» Wem beispielsweise eine geringfügige Menge Cannabis geklaut wird, könnte diese bei der Polizei als gestohlen melden.
Weiter wird gemäss Bundesgericht auch die Einfuhr von geringfügigen Mengen als Vorbereitungshandlung definiert, die damit straffrei bleibt. Dies wird nicht nur die Polizei, sondern auch den Zoll vor ganz neue Tatsachen stellen.
Trotz all dieser Überlegungen handle es sich beim Urteil nicht um eine schleichende Legalisierung von Cannabis, hält Eigenheer fest. Im Gegenteil: «Das Gesetz wird nun endlich so interpretiert, wie es 2012 vom Parlament angedacht war.» So stand bereits damals im Kommissionsbericht: «Nicht eingezogen werden kann eine geringfügige Menge von Cannabis, die die Täterin oder der Täter nur bei sich trägt.»
Jeder 15 jährige hat schon mal gekifft, und nur weil es grundlos verboten ist, müssen die sich mit zwielichtigen Drogendealern herumschlagen nur weil man es nicht normal kaufen kann.
Wie sinnlos kanns bitte noch werden... wozu sollte man das Zeug besitzen wenn nicht zum Konsum? Endlich legalisieren!
Die Schweizer Justiz steht laut Tagi eh kurz vor dem Kollaps. Und einen Teil der so gesparten Kosten kann man in die Prävention investieren. Das bringt sowieso mehr.