Die Aktion eines Klimaaktivisten bei der Grossbank Credit Suisse (CS) vom Oktober 2018 wird von der Genfer Justiz nicht gutgeheissen. Das Genfer Polizeigericht hat einem Mitglied des Kollektivs Breakfree Schweiz am Donnerstag eine Geldstrafe aufgebrummt.
Die Gerichtspräsidentin und Einzelrichterin Françoise Saillen Agad verurteilte den Aktivisten wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken. Damit reduzierte sie die per Strafbefehl verhängte erstinstanzliche Strafe von 20 Tagessätzen auf die Hälfte. Das Gericht trug damit der finanziellen Situation des 23-Jährigen Rechnung, der sein Agronomiestudium an den Nagel gehängt hat und von Gelegenheitsjobs lebt. Die Aktion wurde damit aber keineswegs gutgeheissen.
Trotzdem muss der junge Mann neben der Geldstrafe auch für die von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken und für die Verfahrenskosten aufkommen. Im Gegensatz zur Waadtländer Justiz, die im Januar einen ähnlichen Fall zu beurteilen hatte und zwölf Klimaaktivisten freigesprochen hatte, sah die Richterin den Tatbestand des «rechtfertigenden Notstandes» nicht als erfüllt an.
Die Aktion «Rote Hände» sei nicht notwendig gewesen und habe die Klimaerwärmung nicht verhindert, sagte die Richterin. Der Beschuldigte habe nicht aus einer unmittelbaren Gefahr heraus gehandelt und hätte seine Botschaft auch anders transportieren können, eben gerade mit der Teilnahme an Klimademonstrationen.
Die Aktion «Rote Hände» fand am 13. Oktober 2018 im Rahmen des ersten grossen Marsches für das Klima in Genf statt. Rund 15 Kundgebungsteilnehmer hatten damals Flugblätter an die Fassade der Genfer CS-Filiale geklebt, um die Investitionspolitik der Bank anzuprangern.
Auch der verurteilte Aktivist nahm an der Aktion teil. Er focht den Strafbefehl an, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Seine Anwältin Laïla Batou hatte am Dienstag einen Freispruch gefordert. Sie zeigte sich enttäuscht über das Urteil.
«Man schickt die Jugend zurück auf die Strasse zum Demonstrieren, während sich die grossen Machthaber aus der Verantwortung stehlen», kritisierte die Anwältin. Ein zweiter Freispruch nach demjenigen in der Waadt hätte den Staat dazu gezwungen, Gesetze zu erlassen, um aus den Investitionen in fossile Energien auszusteigen. In ihren Augen lasse das Strafrecht Handlungsspielraum zu. Aber wenn man sich zu stark ans Gesetz klammere, opfere man dessen Geist. Batou schloss einen Rekurs an die nächst höhere Instanz nicht aus. (cbe/sda)