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Freispruch nach Protestaktion in CS: Warum Experten das Urteil kritisieren

Nach dem Freispruch vor dem Bezirksgericht in Renens VD lagen sich Klimaaktivisten und Sympathisanten in den Armen. Der juristische Streit geht weiter.
Klimaaktivisten und ihre Rechtsvertreter lagen sich am Montag nach dem Freispruch in den Armen.Bild: KEYSTONE

Weshalb sich Experten nach dem Freispruch der Klimaaktivisten an den Kopf fassen

Ein Richter spricht 12 Klimaaktivisten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Während die Gewinner jubeln, sorgt der Entscheid bei Strafrechtsexperten für totales Unverständnis.
15.01.2020, 06:2916.01.2020, 03:58
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Manchmal kommt es vor, dass jemand gegen das Gesetz verstösst, dann aber vom Gericht nicht bestraft wird. Stellen wir uns zum Beispiel vor, ein Wanderer wird auf dem Berg von einem Schneesturm überrascht. Er droht zu erfrieren. Also bricht er in ein Maiensäss ein, um sich warm zu halten und sein Leben zu retten.

In einem solchen Fall käme der Artikel 17 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs zum Tragen: «Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.»

«Rechtfertigender Notstand», heisst das in der Kurzversion. Doch rechtfertigt ein Notstand auch zivilen Ungehorsam? Dürfen Klimaaktivisten das Gesetz brechen, um auf die Dringlichkeit ihrer Anliegen aufmerksam zu machen?

Ja, befand am Montagabend ein Richter am Bezirksgericht Renens (VD). Auf der Anklagebank sassen zwölf Aktivistinnen und Aktivisten, die im November 2018 in die Filiale der Credit Suisse in Lausanne eindrangen und dort gegen die umweltschädliche Investitionspolitik protestierten. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft warf ihnen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Anordnungen der Polizei vor.

Der Richter Philippe Colelough kam dann aber in einem Aufsehen erregenden Urteil zum Schluss, dass die Schwere des Klimawandels in diesem Fall einen Gesetzesbruch rechtfertige. Vor staunender Menge erklärte er, dass der Artikel 17 angewandt werden könne. Das Vorgehen der Aktivisten sei notwendig und angemessen gewesen, weil es sich bei der Klimakrise um eine reale Gefahr handle.

«Wenn der Richter das wirklich so gesagt hat, wie es die Medien schreiben, dann hat er jetzt ein Problem.»
Martino Mona, Strafrechtsprofessor

Die Meldung der freigesprochenen Aktivisten ging um die Welt. Selbst die New York Times berichtete vom Schweizer Richter, der das Vorgehen der Aktivisten für ein legitimes Mittel hält, um gegen den fortschreitenden Klimawandel zu protestieren. Die Rechtsvertreter der Aktivisten sprachen von einem «wegweisenden», gar «historischen» Urteil.

Erstaunt über den Entscheid des Richters sind indes die Strafrechtsexperten. Martino Mona, Professor für Strafrecht an der Universität Bern sagt: «Die Urteilsbegründung hat mich irritiert. Der Artikel 17 kann unmöglich der Grund für die Straffreiheit der Aktivisten sein.» Der «rechtfertigende Notstand» sei in diesem Fall absolut unanwendbar.

So sah die Aktion der Aktivistinnen und Aktivisten in der Credit Suisse Lausanne aus.
So sah die Aktion der Aktivistinnen und Aktivisten in der Credit Suisse Lausanne aus.bild: keystone

Zuerst habe er gedacht, dass es sich hierbei um einen Fehler in der Berichterstattung handeln müsse. «Wenn der Richter das wirklich so gesagt hat, wie es die Medien schreiben, dann hat er jetzt ein Problem.» Mona kann sich nicht vorstellen, dass das Urteil mit dieser Begründung vor einer weiteren Instanz Bestand hat.

«Wäre eine meiner Studentinnen in einer Arbeit zu diesem Urteil gekommen, hätte ich das als falsch bewertet.»
Marc Thommen, Strafrechtsprofessor

Auch sein Kollege Marc Thommen, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich sagt: «Um es positiv auszudrücken: Ein mutiger Entscheid, den der Richter hier gefällt hat. Aber vom Rechtlichen her ist es eindeutig falsch, in diesem Fall den Artikel 17 anzuwenden.» Diese Bestimmung sei nur anwendbar, wenn Individualrechtsgüter unmittelbar bedroht seien. Hier gehe es mit dem Klimaschutz aber um kollektive Interessen.

«Wäre eine meiner Studentinnen in einer Arbeit zu diesem Urteil gekommen, hätte ich das als falsch bewertet», sagt Thommen. Gemäss dem Strafrechtsexperten seien Aktivisten in vergleichbaren Fällen immer daran gescheitert, dass sie nicht das mildest mögliche Mittel gewählt hätten. «Die Rechtsprechung stellte sich bisher auf den Standpunkt, dass es genügend andere Mittel gibt, um auf etwas aufmerksam zu machen. Dafür muss keine Straftat begangen werden.»

Mona, wie auch Thommen sagen, am ehesten könne es sich beim Hausfriedenbruch in der CS-Filiale um einen Fall von «Wahrung berechtigter Interessen» handeln. Dabei werde vorausgesetzt, dass die Tat ein zur Erreichung eines berechtigten Ziels notwendiges und angemessenes Mittel ist, sie insoweit den einzig möglichen Weg darstellt und offenkundig weniger schwer wiegt als die Interessen, welche der Täter zu wahren sucht.

In den Augen von Sibel Arslan, Nationalrätin der Grünen und Juristin hat der Richter von Renens korrekt gehandelt. Der «rechtfertigende Notstand» sei in diesem Fall angebracht. Die Klimaaktivisten hätten schliesslich vor der Aktion im CS-Gebäude mit milderen Mitteln versucht, auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Weil sie aber nicht gehört wurden, haben sie andere Massnahmen ergriffen – die jedoch alle friedlich, gewaltlos und zeitlich beschränkt waren.

FDP-Ständerat und Rechtsanwalt Andrea Caroni findet das Urteil hingegen schlichtweg «skurril». «Hier wurde ziviler Ungehorsam legalisiert. Mir kommt es vor, als hat hier der Richter selbst den zivilen Ungehorsam erprobt.» Um sich auf den Notstand im strafrechtlichen Sinn zu berufen, müsse ein Rechtsgut in Gefahr sein, das anders nicht geschützt werden könne. «Wobei ich nicht weiss, was in diesem Fall das Rechtsgut sein soll. Die Welt zu retten? Um das zu tun, gibt es tausend andere Möglichkeiten, innerhalb des rechtlichen Rahmens», so Caroni. Für ihn klinge das wie ein Freipass für Regelbruch bei politischen Demonstrationen.

Zweifel am Urteil von Richter Colelough hat auch die Waadtländer Staatsanwaltschaft. Am Dienstag beschloss sie, den Fall an das Berufungsgericht zu überweisen. In einer Medienmitteilung heisst es, das Urteil gebe eine «überraschende Antwort auf eine rechtliche Grundsatzfrage».

Nach der grossen Freude über ihren Freispruch geht für die zwölf Klimaaktivisten der juristische Streit weiter.

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435 Kommentare
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FITO
17.01.2020 06:23registriert April 2019
Erstaunlich wieviele Hobby-Juristen und Whataboutisten sich wieder einmal in dieser Kommentarspalte tummeln.
Da wird diese Aktion des Protestes und des zivilen Ungehorsams mit dem abfackeln von Asylantenheimen und dem abknallen von SUV-Fahrern gleichgesetzt.
Anscheinend sind hier welche, die in ihrem ideologischen Zölibat den kleinen aber feinen Unterschied zwischen einem Hausfriedensbruch und einem Mordanschlag nicht mehr erkennen.
Drei Jahrzehnte braune Hirnwäsche und jegliche Hemmschwellen des Sagbaren sind wie weggefegt.
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Delos
15.01.2020 11:22registriert August 2016
Sie machen mit solchen Aktionen auf den Klimawandel aufmerksam, das finde ich gut.
Jedoch muss man mit den Konsequenzen leben können, die solche Aktion auslösen.
Und die Konsequenz aus einer Straftat ist nunmal eine Strafe. Rechtsstaat und so.
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premium nuts
15.01.2020 16:24registriert September 2017
"Der Freispruch der Lausanner Klimaaktivisten halte ich juristisch für sorgfältig begründet." Niklaus Oberholzer, ehemaliger Bundesrichter, heute in der BZ.

So eindeutig sind die Meinungen auch bei den Fachexperten nicht wie sie hier dargestellt werden. Für eine zweite einschätzung gerne noch das Interview nachlesen!

https://m.bernerzeitung.ch/articles/13050425
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