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Justiz

Stalking ist ab 2026 ein eigener Straftatbestand

Stalking ist ab 2026 ein eigener Straftatbestand

19.11.2025, 13:1819.11.2025, 13:19

Stalking oder sogenanntes Nachstellen ist ab Anfang 2026 ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Der Bundesrat hat vom Parlament beschlossene Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft gesetzt.

ARCHIV - 05.07.2016, Bayern, Garmisch-Partenkirchen: Eine Frau steht mit einem Telefon am Fenster, vor dem ein Mann steht (gestellte Szene). (zu dpa: "Justizminister wollen gegen Stalking per Blu ...
Stalking kann die persönliche Freiheit von Opfern erheblich gefährden. Bild: DPA

Die Folgen von Stalking könnten gravierend sein, schreibt der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch. Es könne die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit der Opfer erheblich gefährden. Diese litten oft unter seelischen, aber auch sozialen und wirtschaftlichen Schäden.

Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Stalking gibt es indes nur auf Antrag, also wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht. So wollte es das Parlament. Gegen den Willen des Opfers gibt es damit kein Verfahren. Auch müssten sich im Verfahren Opfer und Täter respektive Täterin begegnen, wurde argumentiert. Das könne belastend sein.

Gemäss dem neuen Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken. (sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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The Twelfth
19.11.2025 13:30registriert Juni 2020
Endlich. Das hat gedauert.
Hoffe, die Umsetzung geschieht wirkungsvoll.
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Neruda
19.11.2025 13:41registriert September 2016
Juhuu, wir kommen langsam im 21. Jhr. an! 😊
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