Stalking ist ab 2026 ein eigener Straftatbestand
Stalking oder sogenanntes Nachstellen ist ab Anfang 2026 ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Der Bundesrat hat vom Parlament beschlossene Ănderungen des Strafgesetzbuches in Kraft gesetzt.
Die Folgen von Stalking könnten gravierend sein, schreibt der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch. Es könne die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit der Opfer erheblich gefÀhrden. Diese litten oft unter seelischen, aber auch sozialen und wirtschaftlichen SchÀden.
Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Stalking gibt es indes nur auf Antrag, also wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht. So wollte es das Parlament. Gegen den Willen des Opfers gibt es damit kein Verfahren. Auch mĂŒssten sich im Verfahren Opfer und TĂ€ter respektive TĂ€terin begegnen, wurde argumentiert. Das könne belastend sein.
GemÀss dem neuen Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belÀstigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschrÀnken. (sda)
