Am 28. Februar ist das erste Mal ein Verwahrter in der Schweiz durch Exit – die Sterbehilfeorganisation – aus dem Leben geschieden, berichtet die WOZ am Donnerstag. Der Verwahrte lebte in der Zuger Justizvollzugsanstalt Bostadel, und wurde von Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich eingewiesen. Der Suizid wurde ausserhalb des Gefängnisses vollzogen.
Auch die Mediensprecherin Rebecca de Silva bestätigt, dass es im Straf- und Massnahmenvollzug im Kanton Zürich einen assistierten Suizid gegeben hat. Weitere Angaben könnten die Behörden aber keine machen. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes.
Exit habe sich im Vorstand und in der Ethikkommission in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Frage befasst, wie man mit verwahrten Personen umgehen soll. Gemäss der Justizdirektion könne die Sterbehilfe nicht verweigert werden, nur weil es sich um eine Person im Straf- oder Massnahmenvollzug handle. Letztlich muss die einweisende Behörde das Gesuch bewilligen. Exit soll noch mit weiteren Verwahrten in Kontakt stehen, die sich überlegen, die Dienste von Exit in Anspruch zu nehmen. (oee)