Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann haben sich im Rahmen einer Vorverhandlung einvernehmlich darauf geeinigt, mittels eines umfassenden Vergleichs einen definitiven Schlussstrich unter die Geschehnisse im Nachgang zur Zuger Landammannfeier 2014 zu ziehen.
Spiess-Hegglin hatte Hürlimann vorgeworfen, er habe sie an der Landammannfeier mittels K.O.-Tropfen gefügig gemacht. Sie war am Tag nach der Feier mit Unterleibsschmerzen ins Spital gegangen und gab an, sie könne sich an nichts erinnern.
Hürlimann stritt einen Übergriff ab. Es habe eine Annäherung gegeben, diese habe aber einvernehmlich stattgefunden. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Jolanda Spiess-Hegglin verpflichtet sich im Wesentlichen vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, sich ab sofort «in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten irgendwelche Vermutung entstehen oder impliziert werden kann, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch Markus Hürlimann, geworden sein könnte», heisst es in einer Medienmitteilung des Strafgerichts und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug vom Dienstag.
Im Gegenzug hat Markus Hürlimann sämtliche gestellten Strafanträge betreffend mehrfache üble Nachrede und mehrfache Verleumdung vorbehaltlos zurückgezogen. Zudem hat er sein unwiderrufliches Desinteresse an einer Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Jolanda Spiess-Hegglin betreffend den von ihm erhobenen Vorwurf der falschen Anschuldigung erklärt.
Beide Parteien werden überdies ihre eigenen Kosten zum allergrössten Teil selbst zu tragen haben. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage wird das Gericht das Verfahren mit Bezug auf die Tatvorwürfe der mehrfachen üblen Nachrede und Verleumdung einstellen. (whr)