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Revidiertes CO₂-Gesetz: Die wichtigsten Beschlüsse des Parlaments

Weniger strenger Ständerat setzt sich durch: Die Beschlüsse zum revidierten CO₂-Gesetz

14.03.2024, 17:23
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Das revidierte CO₂-Gesetz soll die Verminderung der Treibhausgase in den Jahren 2025 bis 2030 regeln. In den Beratungen im Parlament hat sich vielfach der weniger ambitionierte Ständerat durchgesetzt.

Der Staenderat beendet seine Sitzung an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 12. Maerz 2024, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Der Ständerat bei einer Sitzung an der Frühjahrssession.Bild: keystone

Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

Reduktionsziel

Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte sinken. Der Nationalrat hätte eigentlich gewollt, dass wie im geltenden Recht mindestens 75 Prozent der Reduktion mit Massnahmen im Inland erfolgen und höchstens 25 Prozent mit Projekten im Ausland. In der Differenzbereinigung senkte er die Inland-Quote auf 70 Prozent. Doch letztlich setzte sich der Ständerat durch, der wie der Bundesrat eine Reduktion in erster Linie im Inland wollte, aber ohne eine konkrete Quote ins Gesetz zu schreiben. Eine solche soll der Bundesrat per Verordnung festlegen können. In der Version des Ständerates wird das Potenzial für den Inland-Anteil bei rund zwei Dritteln gesehen. Umweltminister Albert Rösti versicherte dem Parlament, er werde im Bundesrat eine Quote von 66 Prozent beantragen. Das sei mit den beschlossenen Massnahmen realistisch.

Ladestationen

Der Bundesrat hätte Lade-Infrastrukturen für Elektroautos, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen, bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern wollen. Doch das Parlament versagte ihm die Unterstützung. Der Ständerat war von Anfang an gegen diese Fördermassnahme, weil er der Auffassung war, dass das Einrichten von Lade-Infrastruktur Sache von Privaten sei. Der Nationalrat hatte mit Kompromissvorschlagen die Fördermassnahme retten wollen, brachte seine Kompromissanträge aber nicht durch. Er hätte während sechs Jahren mit jährlich 20 Millionen Franken den Einbau von Basisinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen unterstützen wollen.

Fahrzeug-Grenzwerte

Der Nationalrat wäre bei den CO₂-Grenzwerten für Personenautos gerne ambitionierter vorgegangen, wurde aber vom Ständerat ausgebremst. Er hätte jährliche Zwischenziele setzen wollen, um bei neuen Personenwagen eine lineare Senkung von 93,6 Gramm CO₂ pro Kilometer im Jahr 2025 bis auf 49,5 Gramm CO₂ pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Doch der Ständerat wollte diese Zwischenziele nicht. Auch der Bundesrat plädierte für diesen Weg und gegen einen «Swiss Finish». Neue Personenwagen dürfen ab 2030 höchstens 49,5 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstossen und neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper noch maximal 90,6 Gramm. Reduktionsziele gibt es auch für schwere Fahrzeuge.

CO₂-Abgabe

Die CO₂-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO₂. Beide Räte wollen zudem bis zu einem Drittel der Einnahmen aus der Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.

Treibstoffe

Verzichtet haben beide Räte auf die vom Bundesrat beantragte Überführungspflicht von erneuerbaren Treibstoffen. Laut Ständeratskommission hätte diese Überführungspflicht den Liter Treibstoff an der Zapfsäule um rund fünf Rappen verteuert. Der Ständerat hatte die Überführungspflicht zunächst noch unterstützt, der Nationalrat lehnte sie von Beginn weg ab. Der Ständerat schloss sich ihm an. Seine Umweltkommission hatte den Verzicht zugunsten einer breiten Akzeptanz des Gesetzes beantragt.

Schwerverkehrsabgabe

Bei der Befreiung von Lastwagen mit alternativen Treibstoffen von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bleibt es beim geltenden Recht. Der Ständerat setzte sich hier durch. Die Bestimmungen sollen gelten, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt, das bis zum 23. Mai in der Vernehmlassung ist. Der Entwurf sieht für Lastwagen mit elektrischem und Wasserstoff-Antrieb ab 2031 Investitionsbeiträge und Teilbefreiung von der LSVA vor, wie Umweltminister Albert Rösti ausführte. Der Nationalrat wollte zunächst eine befristete und differenzierte Befreiung für Elektro-Lastwagen sowie Lastwagen mit erneuerbaren Treibstoffen, schloss sich aber dem Ständerat an.

Flugverkehr

In der Schweiz getanktem Kerosin müssen erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Das Parlament will die Beimischquote im Flugverkehrsabkommen mit der EU regeln. Beide Räte haben beschlossen, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO₂-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Eine Abgabe pro Flug mit Business- oder Privatjets haben beide Kammern abgelehnt.

Unternehmen

Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO₂-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihres CO₂-Ausstosses eingehen. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet. Drei Jahre ab deren Beginn müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und diesen dann regelmässig aktualisieren.

Bus- und Bahnverkehr

Geklärt ist, wann die Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen fallen soll. Für Ortsbusse ist das ab Anfang 2026 der Fall und auf dem Land ab 2030 – es sei denn, es ist aus topografischen Gründen eine Ausnahme nötig. Ein besseres internationales Personenzug-Angebot soll finanziell gefördert werden, besonders Nachtzüge.

Finanzmarkt

Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über die Prüfung von klimabedingten finanziellen Risiken, etwa häufigere Unwetter und Dürren. Das Parlament fordert nicht nur regelmässige Berichte zu Prüfungsergebnissen, sondern auch Berichte über allfällige Massnahmen für das Finanzsystem. (lak/sda)

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