Der Bund ergreift Massnahmen zum Schutz vor der Einschleppung der Klassischen Schweinepest. Aus Bulgarien und Rumänien sowie aus bestimmten Gebieten von Kroatien und Lettland dürfen keine Schweine und keine Schweineprodukte eingeführt werden.
Die entsprechend angepasste Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLW) am Dienstagabend mitteilte. Nicht eingeführt werden dürfen lebende Schweine, aber auch Schweinesperma, -eizellen und -embryonen.
Fleisch und Fleischprodukte aus den vom Verbot erfassten Gebieten der EU dürfen unter der Voraussetzung eingeführt werden, dass bestimmte, in der Verordnung angeführte Zertifikate vorliegen.
Klassische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung und tritt nach Angaben auf einem im Internet veröffentlichten Merkblatt des BLW im EU-Raum immer wieder auf. Für Menschen ist Schweinepest nicht gefährlich. Den letzten Fall bei Schweizer Hausschweinen gab es 1993; 1999 erkrankten im Tessin Wildschweine. (sda)