Wer Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Das fordern die zuständigen Parlamentskommissionen. Sie wollen damit ein Anliegen einer Volksinitiative aufnehmen, die ein Verbot von lauten Feuerwerken in der Verfassung verankern will.
Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats (WBK-S) hat einem Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» grundsätzlich zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 10 zu 1 Stimmen.
Nun kann die Schwesterkommission des Nationalrats (WBK-N), welche eine Bewilligungspflicht für laute Feuerwerkskörper vorgeschlagen hat, die konkreten Gesetzesarbeiten aufnehmen. Danach geht die Vorlage in eine Vernehmlassung.
Geht es nach der Ständeratskommission, soll es eine gezielte Regelung für Knallkörper ohne visuelle Effekte – beispielsweise Böller – geben. Ein allgemeines Verbot oder eine breite Bewilligungspflicht für Feuerwerkskörper lehnt sie jedoch ab.
Gemäss der im November 2023 eingereichten Feuerwerksinitiative sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.
Lautes Feuerwerk soll gemäss Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen.
All dies geht den Parlamentskommissionen zu weit. Mit einem indirekten Gegenvorschlag wollen sie aber einige «durchaus gerechtfertigte» Anliegen der Initiative aufnehmen – namentlich im Zusammenhang mit der Lärmbelästigung, wie es hiess. Zweckmässiger als ein neuer Verfassungsartikel seien entsprechende Änderungen auf Gesetzesstufe.
Der Bundesrat hatte das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. In seiner Botschaft wies er darauf hin, dass Kantone und Gemeinden bereits heute über die Rechtsgrundlagen zur Einschränkung von Feuerwerken verfügten.
Getragen wird die Feuerwerksinitiative von einem gleichnamigen Verein, Partner sind der Schweizer Tierschutz (STS), Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.
Gemäss einer GFS-Studie unterstützen aktuell knapp siebzig Prozent das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen. Viele Städte und Gemeinden schränken heute die Verwendung von Feuerwerk zeitlich und/oder örtlich ein. Festliche Akzente setzen sie anders, beispielsweise mit alternativen Lichtshows, Musik, Kulturveranstaltungen und farbiger Beleuchtung.
Der Berner Stadtrat zum Beispiel hat kürzlich beschlossen, dass lärmende Feuerwerkskörper auf dem gesamten städtischen Boden verboten werden sollen. Laute Feuerwerke hätten gravierende Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt, lautete der Tenor. So könnten Tiere durch plötzliche Knallgeräusche in Panik versetzt werden, was zu Fluchtverhalten, Verletzungen und anhaltendem Stress führe. (sda)