Der Streit um die Finanzierung der Brustkrebs-Vorsorge sorgte in den letzten Tagen für viel Ärger. Die beteiligten Akteure machten sich gegenseitig für die missliche Lage verantwortlich. Besonders die Radiologen wurden scharf kritisiert. Sie würden das Krebs-Screening für Frauen «instrumentalisieren», um Verdienstausfälle im neuen Tardoc-Tarif rückgängig zu machen. Die Argumentation sei «unverständlich». Gestützt wurde diese Sichtweise vom Tarifexperten des Ärzteverbandes Urs Stoffel, der für die Ärzte an den Verhandlungen beteiligt war.
Doch jetzt wehrt sich der Verband der Radiologen. Die Behauptungen von Urs Stoffel und den Krankenkassen seien falsch. «Die Tarife wurden von fachfremden Funktionären festgelegt – ohne radiologische Expertise und trotz unserer wiederholten Warnungen», schreiben sie. Und veröffentlichen die internen Zahlen, die erklären, wieso die Vergütung von Mammografien um fast 60 Prozent sinkt.
Die Radiologen rechnen anhand des Basler Vorsorgemodells vor, was die Tarifänderung bewirkt. Für das Erstellen eines Brust-Röntgenbildes samt zweifacher Lesung erhalten sie noch 62.55 anstatt wie bisher 144.80 Franken. Die Beurteilung eines einzelnen Röntgenbildes wird noch mit 13.85 Franken vergolten. Im Durchschnitt würde die Honorierung der Radiologen um 57 Prozent sinken. Sie sagen, der neue Tarif decke ihre Kosten nicht mehr.
Der Verband der Radiologen schreibt: «Unsere Gesellschaft weist jede Mitverantwortung an diesen Tarifen entschieden zurück. Wir fordern, dass die Mammografie nach ihrem medizinischen Nutzen und nicht nach kurzfristigen Sparüberlegungen bewertet wird». Und macht für die Situation neben den Krankenkassen den Ärztedachverband FMH verantwortlich, welcher «die Hinweise der Radiologen ignoriert» habe.
Die Krankenversicherer reagieren derweil mit einer eigenen Medienmitteilung auf den Streit. Und werfen den Radiologen darin vor, unnötig Verunsicherung bei der betroffenen Bevölkerung zu verursachen. Es gebe Wege für die Radiologen, bessere Vergütungen zu beantragen. Sie hätten diese bisher nur nicht genutzt. (aargauerzeitung.ch)
Das sollte zurückgewiesen werden. Medizinische Leistungen sollten nicht nach medizinischem Nutzen abgegolten werden, sondern nach verursachten Kosten.
Bei Leistungen mit geringem Nutzen und hohen Kosten sollte geprüft werden, ob die Sinnvoll sind und von der KK übernommen werden.
Demgegenüber stehen relativ geringe Vergütungen – etwa 14 Franken für einen Befund. Um allein die Fixkosten zu decken, müsste ein Radiologe theoretisch alle zwei Minuten einen Befund erstellen.