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Coronavirus: Therapeuten dürfen per Telefon behandeln – doch es gibt Kritik

Therapeuten dürfen während Corona-Krise öfter per Telefon behandeln – doch es gibt Kritik

Wegen der Coronakrise dürfen Psychiater ihre Klienten vermehrt aus der Ferne therapieren. Fachleuten geht der Bund aber zu wenig weit.
08.04.2020, 06:35
Dominic Wirth / ch media
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Per Telefon oder Videoanruf sollen psychische Probleme weiter behandelt werden können.
Per Telefon oder Videoanruf sollen psychische Probleme weiter behandelt werden können.Bild: Shutterstock

Die Coronakrise macht Angst, und ganz besonders gilt das für Menschen, die schon zuvor mit psychischen Problemen zu kämpfen hatten. «Wer besonders verletzlich ist, hat noch mehr zu kämpfen mit der Ungewissheit dieser Tage», sagt Alain Di Gallo, Professor für Psychiatrie und Vizepräsident der FMPP, der Vereinigung der Schweizer Psychiater.

Laut einem Bericht des Bundes leiden 17 Prozent der Schweizer an psychischen Erkrankungen, etwa Angststörungen. Immer mehr Betroffene nehmen professionelle Hilfe in Anspruch. Doch just jetzt, in den Tagen der Krise, ist das nur eingeschränkt möglich. Zwar sind dringende medizinische Behandlungen weiterhin erlaubt. Gleichzeitig sollen die Menschen wegen der hohen Ansteckungsgefahr des Coronavirus zu Hause bleiben. Psychiater und Psychologen haben sich deshalb beim Bund dafür eingesetzt, vorübergehend vermehrt auf telemedizinische Konsultationen – also per Telefon oder Videoanruf – setzen zu dürfen. «Es ist sehr wichtig, dass wir gerade jetzt weiter behandeln können, denn sonst drohen riesige Folgeschäden», sagt Di Gallo.

Neue Patienten müssen zuerst in die Praxis

Bis anhin waren so genannte fernmündliche Behandlungen nur eingeschränkt möglich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nun ein Faktenblatt veröffentlicht, mit dem es seine Abrechnungsempfehlungen für die Dauer der Ausnahmeregeln, die wegen der Coronakrise erlassen wurden, anpasst. Psychiater dürfen etwa neu statt maximal 20 Minuten pro Sitzung bis zu 75 Minuten für Behandlungen per Telefon oder Videokonferenz abrechnen. Damit wird eine vollständige Beratung aus der Distanz ermöglicht.

Alain Di Gallo sagt, bei der FMPP sei man sehr froh über das Entgegenkommen des Bundes. «Erkrankungen, die jetzt noch zu handhaben sind mit einer Therapie, könnten sich sonst massiv verschlimmern, gar chronifizieren», so Di Gallo.Allerdings gehen die vorübergehenden Neuerungen des Bundes für verschiedene Fachleute zu wenig weit. Da ist einerseits der Passus im Faktenblatt, laut dem die Ausnahmeregeln für die Behandlung aus der Ferne nur bei Patienten gelten, die sich bereits heute in Therapie befinden. Diese Einschränkung hält Alain Di Gallo für verheerend. «Gerade jetzt müssen wir doch neue Patienten aufnehmen können», sagt Di Gallo.

Er meint etwa den 75-Jährigen, der alleine zuhause sitzt, wegen des Virus eine Angststörung entwickelt, sich nicht mehr aus dem Haus traut – und dringend Hilfe sucht. «Solchen Menschen müssen wir auch jetzt eine Behandlung anbieten können», sagt er. BAG-Sprecher Jonas Montani sagt, dass fernmündliche Therapien auch bei neuen Patienten möglich seien - aber nur, nachdem ein erstes Abklärungsgespräch physisch stattgefunden hat.

Psychotherapeuten fühlen sich erneut benachteiligt

Zu reden gibt daneben, dass in der delegierten Psychotherapie andere Regeln gelten sollen als für Psychiater. Psychologische Psychotherapeuten können ihre Leistungen nur über die Krankenkasse abrechnen, wenn sie bei einem Psychiater angestellt sind. Gegen diese Ungleichbehandlung wehren sich die Psychologen schon lange. Und sie tun das auch jetzt wieder. Gestern haben sie deswegen einen Brief an Gesundheitsminister Alain Berset geschickt.

Der Hintergrund: Das Bundesamt für Gesundheit sieht zwar auch in der delegierten Psychotherapie vor, dass Therapien vermehrt aus der Ferne abgehalten werden sollen. Allerdings soll das nicht wie bei den Psychiatern unlimitiert möglich sein. Stattdessen dürfen delegiert arbeitende Psychologen künftig statt 240 neu 360 Minuten telefonische oder videobasierte Therapie pro Halbjahr abrechnen. Die Föderation der Schweizer Psychologen (FSP) verlangt vom Bundesrat, dass er diese Einschränkung zumindest für die Dauer der Coronakrise aufhebt. Die Ungleichbehandlung sei «völlig unverständlich», so Philipp Thüler von der FSP. Gerade jetzt, wo die psychische Gesundheit besonders gefährdet sei, müssten alle Kräfte mobilisiert werden.

Die Angst vor Therapieunterbrüchen

Psychologische Psychotherapeuten erbringen heute etwa ein Viertel der Psychotherapien, die über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Im schlimmsten Fall, sagt Philipp Thüler, drohten nun gar Therapieunterbrüche. Rückendeckung erhält die FSP etwa von der Stiftung Pro Menta Sana, die sich für psychisch beeinträchtige Menschen einsetzt. Und auch der Psychiaterverband FMPP stellt sich an ihre Seite. Die Regeln für Psychologen seien jenen für Psychiater anzugleichen, sagt Vizepräsident Di Gallo.

BAG-Sprecher Jonas Montani verweist auf die Ausweitung um 50 Prozent auch für psychologische Psychotherapeuten. Die 120 zusätzlichen Behandlungsminuten könnten auch innerhalb des gleichen Monats eingesetzt werden. Zudem beurteile das BAG «die Empfehlungen regelmässig aufgrund der zukünftigen Entwicklung der Lage». (bzbasel.ch)

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