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Beschwerdeinstan: Moderator Brotz gegen SVP-Aeschi zu weit gegangen

Laut Beschwerdeinstanz ist Moderator Brotz gegen SVP-Aeschi zu weit gegangen

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kommt zum Schluss: Die SRF-«Arena»-Sendung zum Ukraine-Krieg im März hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Beanstandet wurde insbesondere das Interview mit SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi.
01.09.2022, 21:58
Ann-Kathrin Amstutz / ch media
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Noch nicht ein Monat war der Kriegsausbruch her, da diskutierten verschiedene Parteispitzen in der SRF-«Arena» über den Krieg in der Ukraine und die Folgen für die Schweiz. Und es ging hitzig zu und her. Besonders eine Interviewszene zwischen Moderator Sandro Brotz und SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi sorgte für Diskussionsstoff: Brotz habe sich als «Richter» aufgespielt und damit die Gebote seiner Rolle als Moderator verletzt.

Führte zu vielen Beanstandungen: der hitzige Disput in der «Arena» zwischen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (l.) und Moderator Sandro Brotz.
Führte zu vielen Beanstandungen: der hitzige Disput in der «Arena» zwischen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (l.) und Moderator Sandro Brotz.SRF-Screenshot

Aufgrund mehrerer Beschwerden hat sich nun die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) des Bundes mit dem Fall befasst. Und sie kommt zum Schluss: Die Sendung hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Das Video dazu:

Video: twitter/Sandro Brotz

Das schreibt die UBI am Donnerstagabend in einer Mitteilung. Das Publikum habe sich keine eigene Meinung bilden können:

«Mit einer irreführenden Begründung hat die Redaktion journalistische Sorgfaltspflichten verletzt.»

Entsprechend hat die UBI drei Beschwerden gutgeheissen, die das Interview von Brotz mit Aeschi gerügt hatten. Brotz griff dabei eine umstrittene Aussage von Aeschi über Nigerianer und Iraker auf, die der SVP-Fraktionspräsident im Nationalrat getätigt hatte. Gegenüber dem Parlamentarier sagte der Moderator: «Das, was sie gesagt haben, Herr Aeschi, war rassistisch. Punkt, Ausrufezeichen.» Dabei verwies Brotz auf eine Einschätzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus ERK.

Ombudsstelle kam im April zu gegenteiligem Urteil

Im Nachgang zur Sendung waren insgesamt 46 Beanstandungen zur Sendung bei der unabhängigen Ombudsstelle der SRG eingegangen. Die Ombudsstelle kam im April noch zum Schluss, Brotz habe nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen. Allerdings habe sein Auftritt «urteilend» gewirkt und sei «alles andere als rollengerecht» gewesen, hielt die Ombudsstelle fest.

Nach der umstrittenen Sendung hatte die SVP am 22. März mitgeteilt, die «Arena» zu boykottieren. Den Boykott beendete sie jedoch bereits drei Wochen später. Dies nach einer Aussprache mit der SRG-Leitung. Laut der Volkspartei war das Gespräch «konstruktiv» verlaufen. Nach der «Zusicherung einer ausgewogenen Berichterstattung sowie der unparteiischen Moderation der Arena» war die Partei darum bereit, wieder an der Sendung teilzunehmen.

Auch Radio SRF-Sendung mit Maurers «Frontex»-Ansprache beanstandet

Neben den Beschwerden gegen die «Arena» hiess die UBI eine weitere Beschwerde gut. Nämlich gegen die von Radio SRF 1 ausgestrahlte Bundesratsansprache zur «Frontex»-Abstimmungsvorlage. Darin äusserte sich Bundesrat Ueli Maurer gegen die Vorlage. Hier wurde daraufhin beanstandet, die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats widerspreche verfassungsrechtlichen Prinzipien und dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot.

Auch die UBI findet, dass dabei das Vielfaltsgebot verletzt wurde. Dieses sieht vor, dass Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung in der für die Willensbildung sensiblen Periode ausgewogen und unparteiisch sein müssen, um die Chancengleichheit beider Lager zu gewährleisten. Es bestehe «keine gesetzliche Verpflichtung für SRF, die Meinung des Bundesrats in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung zu präsentieren», urteilte die UBI. (bzbasel.ch)

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Sandro Brotz gegen SVP-Aeschi in der Arena vom 18. März 2022
Video: twitter
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84 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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E7#9
01.09.2022 23:38registriert Dezember 2019
Hab weder Aeschis Aussage noch den dazugehörenden Kontext mitbekommen, daher kann ich nicht beurteilen, ob Brotz mit seinem Vorwurf im Kern recht hatte. Aber dessen ungeachtet kann man anhand der Arena-Einspielung im Artikel trotzdem festhalten: Jemanden in eine Sendung einladen um diesen zu verurteilen und danach eine Stellungnahme des Betroffen mit dem Verweis „Punkt und Ausrufezeichen“ abzuklemmen ist wahrlich das Gegenteil von dem, was die Rolle eines Moderators verlangt. Dieser sollte neutral durch die Sendung führen. Für Meinungen, Urteile und Stellungnahmen sind die Gäste eingeladen.
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LURCH
02.09.2022 03:09registriert November 2019
Ist es denn sachgerecht, wenn sich Aeschi rassistisch äussert und müssen wir nun jegliche rassistischen und sexistischen Äusserungen dieser Individuen unwidersprochen stehen lassen, nur weil sie sich zutiefst in ihrer verletzlichen Seele gekränkt fühlen, wenn man ihnen den Spiegel vorhält?
Fragen über Fragen.
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Madison Pierce
01.09.2022 23:15registriert September 2015
Hat das jetzt Konsequenzen oder wird der Entscheid zur Kenntnis genommen und fertig?
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