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Heimatreisen: Asylstatus wird öfter widerrufen

Unerlaubte Heimatreisen: Asylstatus wird seit 2012 deutlich öfter widerrufen

04.02.2019, 15:26
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ZU DEN ZAHLEN UEBER ASYLGESUCHE IN DER SCHWEIZ 2014 STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 22. JANUAR 2015, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - A Swiss Border Guard Corps flicks through records of asylum  ...
Erst im Dezember hat das Parlament einer weiteren Verschärfung zugestimmt. Neu liegt die Beweislast nicht mehr bei den Behörden, sondern beim Flüchtling.Bild: KEYSTONE

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wurde stutzig, als es die Reisedokumente des Irakers erneuern sollte. Mehrere Ein- und Ausreisestempel seines Heimatlandes waren darin aufgeführt. Dabei hatte der Mann angegeben, dass ihm im Irak Verfolgung drohe. Vor über 20 Jahren erhielten er und seine Familie deshalb Asyl in der Schweiz.

Die Heimatreise ist der Familie nun zum Verhängnis geworden, sie verliert den Flüchtlingsstatus. Das Bundesverwaltungsgericht stützt in einem kürzlich publizierten Urteil einen entsprechenden Entscheid des SEM. Dass die Ein- und Ausreise im Irak problemlos möglich war, sei ein objektiver Anhaltspunkt dafür, dass die Familie nicht mehr gefährdet sei, heisst es in der Begründung.

In der Schweiz leben derzeit gut 57'000 anerkannte Flüchtlinge. Dass der Asylstatus widerrufen wird, kommt relativ selten vor. Die Zahlen sind seit 2012 aber deutlich angestiegen. Gemäss der am Freitag publizierten Asylstatistik wurden im vergangenen Jahr 429 Fälle registriert, sechs Jahre zuvor waren es erst 95 gewesen. Aktuell werden rund die Hälfte aller Entscheide, den Asylstatus zu widerrufen, aufgrund unerlaubter Heimatreisen getroffen. Besonders häufig betroffen sind Personen aus Vietnam (50), aus dem Irak (36) und Bosnien-Herzegowina (28).

Beweislast liegt beim Flüchtling

Heimatreisen von Flüchtlingen sind immer wieder ein Politikum. 2015 richtete der Bund eine Meldestelle für Verdachtsfälle ein. Seither hat sich die Zahl der Asyl-Aberkennungen aufgrund einer Reise ins Herkunftsland auf rund 200 pro Jahr verdoppelt. Erst im Dezember hat das Parlament einer weiteren Verschärfung zugestimmt. Neu liegt die Beweislast nicht mehr bei den Behörden, sondern beim Flüchtling. Bisher musste das SEM nachweisen, dass ein Flüchtling freiwillig ins Heimatland gereist ist. Nun liegt es am Flüchtling, aufzuzeigen, dass er gute Gründe für die Rückreise in sein Heimatland hatte, etwa weil er seine schwer kranken Eltern besuchte.

Noch höher als heute waren die Asylwiderruf-Zahlen in den Jahren 2010 und 2011. Hauptgrund waren damals aber nicht Heimaturlaube, sondern die Tatsache, dass die Schweizer Behörden die Lage nach dem Krieg in Ex-Jugoslawien neu beurteilten. Viele ehemalige Flüchtlinge aus dem Balkan verloren damals ihren Asylstatus. (ing) 

Anni Lanz – die älteste Schlepperin der Schweiz

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Angelo C.
04.02.2019 15:34registriert Oktober 2014
Endlich wird diesem jahrelang bekannten Unfug Einhalt geboten, denn es kann ja wohl nicht sein, sich fälschlich am Leben bedroht bezeichnend auf der Asylschiene bei uns in die soziale Hängematte legen zu wollen 👍🏼!
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Randalf
04.02.2019 18:34registriert Dezember 2018
Entweder man ist verfolgt oder man ist es nicht. Wenn nicht, bleibt kein rechtlicher Grund hierzubleiben. Den Personen wurde Schutz gewährt den sie jetzt nicht mehr benötigen. Basta.
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Fräulein Sarahs Gespür für den ISLAM
04.02.2019 17:14registriert Januar 2019
Im Asylwesen wird eben geschlampt.
Leute die Heimaturlaub machen, sind nicht verfolgt.
Sie sollten die Schweiz sofort verlassen müssen.
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