Der Bund soll alle Feuerwaffen im Land in einer zentralen Datenbank erfassen. Eine knappe Mehrheit der zuständigen Kommission des Nationalrates will so für mehr Sicherheit sorgen.
Mit 13 zu 11 Stimmen gab die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) einer parlamentarischen Initiative von Marionna Schlatter (Grüne/ZH) Folge. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Schlatter hatte den Vorstoss vor etwa einem Jahr eingereicht und mit der zunehmenden Zahl von Waffenkäufen nach dem Angriff auf die Ukraine begründet. Einige Kantone hätten damals eine massive Zunahme bei Waffenerwerbsscheinen verzeichnet. Wofür sich die Menschen bewaffneten, sei unbekannt.
Ohne zentrales Register lasse sich nicht exakt beziffern, wie viele Waffen sich in Privathäusern befänden, machte Schlatter geltend. Gemäss Schätzungen im Rahmen von Small Arms Survey von 2018 sollen sich rund 2.3 Millionen Waffen in Schweizer Haushalten befinden.
Die Mehrheit der SIK-N verspricht sich vom zentralen Waffenregister mehr Sicherheit, namentlich für Polizisten und Polizistinnen. Mehr über das Vorhandensein von Waffen zu wissen, soll zudem die Bekämpfung von Kriminalität erleichtern.
Eine starke Kommissionsminderheit hingegen findet, dass die bestehende Vernetzung der kantonalen Waffenregister genüge. Das Online-Abfrage-Waffenregister sowie die Datenbank «Armada» des Bundes hätten sich bewährt.
Eine zentrale Datenbank würde zu Doppelspurigkeiten führen und dem Föderalismus zuwiderlaufen, denn der Vollzug des erst 2019 verschärften Waffengesetzes und die Polizeihoheit lägen in der Kompetenz der Kantone, hält die Minderheit ausserdem fest.
Grund für die von Sportschützen-Kreisen vor vier Jahren mit dem Referendum bekämpfte Revision des Waffengesetzes war die neue EU-Waffenrichtlinie. Diese war unter dem Eindruck von Terroranschlägen entstanden.
Von den Änderungen betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit grossem Magazin. Solche Waffen - etwa die im Schiesssport verwendeten Sturmgewehre - gelten neu als verbotene Waffen. Im Schiessstand können sie aber trotz Verschärfung verwendet werden.
Die Schweiz habe ihren Spielraum für die Anpassung ihres Waffenrechts genutzt, versicherte die damals für die Vorlage zuständige Justizministerin Karin Keller-Sutter. Es gebe kein zentrales Waffenregister.
Als nächstes entscheidet nun die zuständige Kommission des Ständerates über Schlatters Initiative. Stimmt sie ebenfalls zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten. Über diesen haben dann die Räte zu entscheiden, und auch der Bundesrat kann dazu Stellung beziehen. (sda)
Von knapp unter 200 Schusswaffen-Todesfällen enfallen rund 90% auf Suizid und wohl ein beträchtlicher Teil des Rests auf nichtregistrierte Waffen. Die Schaffung eines solchen Registers würde hier also wohl nichts bis gar nichts bringen. Aber gut, dass man wieder mal über Frau Schlatter spricht.