Der Bund soll auch künftig Beiträge leisten, um die Kinderdrittbetreuungskosten für Familien zu senken. Trotz der Kritik vom Bundesrat hält die zuständige Nationalratskommission daran fest. Sie will ihre Vorlage aus Kostengründen aber etwas enger fassen.
Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will damit das seit Anfang der 2000er-Jahre laufende und bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch ein ordentliches Gesetz ablösen.
Am Mittwoch hatte der Bundesrat seine Skepsis gegenüber dem Vorhaben signalisiert. Er verwies dabei auf die Zuständigkeit der Kantone, die Verantwortung der Arbeitgeber und die angespannte finanzielle Lage des Bundes. Finanzministerin Karin Keller-Sutter appellierte vehement an die Ausgabendisziplin des Parlaments. Der Bund habe derzeit keinen finanziellen Handlungsspielraum. Der Bundesbeitrag würde bei anderen wichtigen Aufgaben zu Einsparungen führen.
Die WBK-N hat die Stellungnahme des Bundesrats nach eigenen Angaben «zur Kenntnis genommen», hält aber im Grundsatz an ihrer Idee fest, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bund soll also weiterhin einen Beitrag leisten an die Betreuungskosten von Kindern.
Jedoch geht die Nationalratskommission einen Schritt auf den Bundesrat zu. Die Mehrheit will den Geltungsbereich des Gesetzes auf die institutionelle Kinderbetreuung ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe beschränken. Ursprünglich geplant war, die Familien während der gesamten obligatorischen Schulzeit ihrer Kinder zu unterstützen.
Die WBK-N sieht vor, dass der Bund in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes ausserhalb der Familie übernehmen würde. Danach soll der Bundesbeitrag vom Engagement des Kantons abhängig werden. Ein solches Bonus-Malus-System lehnt der Bundesrat ab.
Nichts wissen will die Nationalratskommission davon, den Prozentsatz des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zu senken. Finanziert werden soll das Projekt mit Mehreinnahmen des Bundes nach der Umsetzung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne.
Die Vorlage wird in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt. Das Thema Kita-Tarife bleibt auch danach auf dem Tapet. Seit rund einem Jahr sammeln die SP und Partnerorganisationen Unterschriften für die Kita-Initiative. Diese verlangt, dass niemand mehr als zehn Prozent des Familieneinkommens für die Betreuung der Kinder aufwenden muss. (sda)
Kinderlose sind die Geldesel der Nation, die alles finanzieren und kompensieren müssen…
Gleichbehandlung ist dies nicht…