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Nationalratswahl: Zürich gewinnt einen Sitz 2023

Basler, jetzt müsst ihr stark sein: Ihr verliert einen Nationalrats-Sitz an Zürich

01.09.2021, 17:4001.09.2021, 17:43
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Der Kanton Basel-Stadt verliert einen Sitz im Nationalrat und kommt bei den nächsten Wahlen noch auf vier Mandate. Dafür werden im Kanton Zürich neu 36 statt 35 Sitze zu besetzen sein. Die Anzahl Nationalratssitze wird für jede Legislatur neu verteilt.

Entscheidend ist die Grösse der ständigen Wohnbevölkerung. Aufgrund der Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BFS) hat der Bundesrat am Mittwoch die Sitzverteilung für die kommende Legislatur festgelegt. Die Gesamterneuerungswahl des Nationalrats findet am 22. Oktober 2023 statt.

Gemäss BFS-Statistik hat die ständige Wohnbevölkerung im Kanton Zürich zwischen 2016 und 2020 von 1'487'969 auf 1'553'423 Personen zugenommen. Im gleichen Zeitraum nahm die Bevölkerung in Basel-Stadt nur von 193'070 auf 196'735 Personen zu.

Der Wegfall eines Mandats ist wie das bekannte Spiel «Reise nach Jerusalem». Der Kanton Basel-Stadt stellt aktuell fünf Nationalrätinnen und Nationalräte, hat künftig aber nur noch vier Sitze zu vergeben.

Die Frage, wer nun keinen Sessel mehr ergattert, ist aktuell schwierig zu beantworten. So ist beispielsweise noch offen, wer von den Bisherigen 2023 erneut antritt. Aktuell sitzen Christoph Eymann (LDP), Katja Christ (GLP), Sibel Arslan (Grüne), Mustafa Atici (SP) und Sarah Wyss (SP) für Basel-Stadt im Nationalrat. (sda)

Was der Bundesrat sonst noch entschieden hat

Neues militärisches Sonderkommando

Der Bundesrat will ein neues militärisches Sonderkommando schaffen für den Kampf gegen Cyber-Angriffe. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage ans Parlament verabschiedet. Der Bestand in der Miliz soll in diesem Bereich von heute 206 auf 575 Angehörige der Armee erhöht werden. Die Kosten für die Schaffung des Kommandos Cyber und die Aufstockung des Personals sind laut dem Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) bereits budgetiert. Den Anstoss für eine Stärkung der Cyber-Abwehr hatten das Parlament selbst gegeben.

Covid-Zertifikat

Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht etwa auf Restaurants, Fitnesscenter und kleinere Veranstaltungen. Die Zahl der Spitaleinweisungen von Corona-Patienten sei hoch, habe aber in der vergangenen Woche nicht mehr zugenommen. Deshalb habe sie keinen Entscheid für eine Ausweitung getroffen, teilte die Landesregierung nach ihrer Sitzung mit.

Der Bundesrat behält sich aber vor, Massnahmen zur Entlastung der Spitäler «jederzeit» zu beschliessen, sollte dies nötig werden. Laut dem Bundesrat stiess seine Idee für eine mögliche Ausweitung in der Konsultation mehrheitlich auf Zustimmung bei den Kantonen wie auch bei den Sozialpartnern und Organisationen aus Sport, Kultur und dem Messewesen.

«Recovery Programm» für Tourismus

Der Bundesrat will die von der Pandemie gebeutelte Tourismusbranche mit einem Hilfsprogramm unterstützen. Er hat das sogenannte «Recovery Programm» verabschiedet. Unter anderem mit weiteren Bundesgeldern sollen die Nachfrage wiederbelebt und die Innovationsfähigkeit erhalten werden.

Dazu setzt es an drei Stellen an: Bei Schweiz Tourismus, bei den Innotour-Projekten und bei der Projektförderung über die Neue Regionalpolitik. Insbesondere der Städte- und der Geschäftstourismus sowie auf internationale Gäste ausgerichtete Destinationen haben unter der Corona-Krise stark gelitten.

Covid-Gesetz

Der Bundesrat will Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angesichts der unsicheren Entwicklung über das Ende des Jahres 2021 hinaus verlängern. Er hat darum am Mittwoch entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.

Einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz könnten unter Umständen noch länger gebraucht werden, teilte der Bundesrat nach einer Beratung über die mittelfristige Strategie gegen die Pandemie mit. Betroffen sind etwa Massnahmen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur. Der Bundesrat plant den Angaben zufolge eine Verlängerung voraussichtlich um ein Jahr. Die Botschaft dazu will die Regierung bis Ende Oktober vorlegen.

Coronavirus und öffentlicher Verkehr

Um die Finanzierungslücke der SBB wegen der Corona-Krise zu stopfen, wird die Limite für kurzfristige Darlehen von 750 auf 950 Millionen Franken erhöht. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Damit sollen unter anderem die beschlossenen Investitionen gesichert werden.

Für die weitere finanzielle Stabilisierung des Unternehmens soll bis Ende Jahr ein Konzept erarbeitet werden. Aufgrund der Pandemie ist die Verschuldung der SBB im Jahr 2020 um 1.5 Milliarden Franken angestiegen. Der Bund geht davon aus, dass sie im laufenden Jahr um eine weitere Milliarde ansteigen wird.

Vergütung von Medizinalprodukte

Künftig sollen Krankenkassen gewisse Medizinalprodukte vergüten, die in der Schweiz versicherte Personen im Ausland beziehen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Betroffen sind beispielsweise Verbandsmaterial oder Inkontinenzhilfen. Bisher werden die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgrund des Territorialprinzips nicht vergütet.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf einen publizierten Bericht zu Mitteln, die im Ausland bezogen werden.

Nein zur Landschaftsinitiative

Der Bundesrat empfiehlt die Landschaftsinitiative wie angekündigt zur Ablehnung. Hingegen unterstützt er einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S). Dieser ist noch bis zum 13. September in der Vernehmlassung. Die von verschiedenen Umweltverbänden lancierte Volksinitiative sieht vor, das raumplanerische Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu in der Bundesverfassung zu verankern.

Der Gegenvorschlag zielt darauf ab, die Zahl aller Gebäude im Nichtbaugebiet und die Bodenversiegelung, die durch nicht landwirtschaftliche Bauten und Anlagen verursacht wird, zu stabilisieren. Auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag verzichtet der Bundesrat.

Nachtarbeit-Bewilligungen

Die Bewilligungspflicht für gewisse nächtliche Bauarbeiten auf Nationalstrassen wird aufgehoben. Der Bundesrat hat diese durch eine Pflicht zur Publikation der Arbeiten im Handelsamtsblatt mindestens 14 Tage vor deren Beginn ersetzt. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt Anfang November in Kraft. Bau- und Unterhaltsbetriebe sind damit für die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmenden in der Nacht von der Bewilligungspflicht befreit.

Dies betrifft Betriebs‐, Unterhalts-, Ausbau- und Erneuerungsarbeiten an Nationalstrassen in direktem Zusammenhang mit Arbeiten an Tunnels, Galerien und Brücken. Die Sonntagsarbeit dazu sowie die Nacht- und Sonntagsarbeit für sämtliche anderen Strassenarbeiten bleiben bewilligungspflichtig.

Archivierungsgesetz braucht Anpassungen

Die im Archivierungsgesetz festgelegten Prozesse haben sich insgesamt bewährt, in neun Bereichen besteht jedoch Handlungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bundesrat verabschiedeter Bericht. Die Digitalisierung und der Wechsel zum Öffentlichkeitsprinzip bringe die bestehenden Konzepte teils an die Grenzen, heisst es darin.

In mehreren Aspekten werde rechtlichen Vorschriften in der Praxis nicht nachgelebt. Der Bericht gibt 54 Empfehlungen ab. Diese will das Bundesarchiv prüfen. Der Bundesrat will zudem mit einem Aussprachepapier, das bis Ende Jahr vorliegen soll, herausfinden, ob eine Gesetzesrevision nötig ist. (sda)

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