Alle 200 Sitze des Nationalrates sollten am Sonntag bereits verteilt werden. Hier werden die letzten Resultate ab 23.00 Uhr erwartet. Im Ständerat sieht es hingegen etwas anders aus.
Weil in den meisten Kantonen die Kandidatinnen und Kandidaten für den Ständerat ein absolutes Mehr erreichen müssen, kommt es häufig zu zweiten Wahlgängen. Diese finden je nach Kanton am 12., am 19. oder am 26. November statt.
Der Nationalrat wird alle vier Jahre am zweitletzten Sonntag im Oktober vom Volk gewählt, nach Vorgaben des Bundes und das nächste Mal am 22. Oktober. Eine Amtszeitbeschränkung sieht die Bundesgesetzgebung nicht vor. Kantonalparteien können aber für ihre Vertreterinnen und Vertreter Amtszeitbeschränkungen einführen. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis.
In Kantonen mit mehr als einem Nationalratsmitglied werden die Sitze in der grossen Kammer seit 1919 nach Proporz vergeben, in den sechs Kantonen mit nur einem Sitz (Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus sowie Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden) im Majorzverfahren. Frauen dürfen seit 1971 mitwählen, Auslandschweizerinnen und -schweizer seit 1975. 1991 wurde das Stimm- und Wahlrechtsalter von 20 auf 18 Jahre gesenkt.
Der Ständerat mit 46 Sitzen ist die Vertretung der Kantone in der Bundesversammlung. Gewählt werden die Ständevertreterinnen und -vertreter für jeweils vier Jahre nach kantonalem Recht. In fast allen Kantonen werden Ständerat und Nationalrat gleichzeitig gewählt. Zwanzig Kantone haben unabhängig von Grösse und Einwohnerzahl zwei Sitze in der kleinen Kammer, die Kantone AI, AR sowie BL und BS respektive NW und OW je einen Sitz.
In den meisten Kantonen wird der Ständerat im Majorzverfahren gewählt, Jura und Neuenburg wenden das Proporzverfahren an. Auslandschweizerinnen und -schweizer dürfen nicht in allen Kantonen den Ständerat mitwählen und sind auch nicht überall wählbar. Einer der Tessiner Ständeratssitze ist seit der Wahl von Marina Carobbio Guscetti (SP) im April in die Kantonsregierung nicht besetzt.
(mit Material der sda)