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Ungeimpftes Mädchen durfte aus St. Galler Schule ausgeschlossen werden

Ungeimpftes Mädchen durfte aus St. Galler Schule ausgeschlossen werden

25.06.2020, 12:0025.06.2020, 12:15
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Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines nicht gegen Masern geimpften Mädchens aus dem Kanton St. Gallen abgewiesen. Die Primarschülerin wurde nach einem Masernfall in der Klasse zwei Wochen von der Schule ausgeschlossen.

Das Mädchen machte geltend, die Gabe von Antikörpern wäre eine mildere Massnahme gewesen. Allerdings verlangte es die Verabreichung nicht für sich selbst, sondern für die nicht impfbaren Kindern.

Diese Argumentation ist rechtlich nicht haltbar, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ausführt. Gemäss Epidemiengesetz würden sich Massnahmen auf Personen beziehen, die krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig seien.

Dies sei das Mädchen beim Ausschluss aus der Schule 2017 gewesen. Es blieb dem Schulunterricht rund eine Woche krankheitsbedingt fern. Deshalb sei die Voraussetzung für eine epidemienrechtliche Massnahme erfüllt gewesen.

Diese Massnahmen müssen gemäss den Lausanner Richtern zwar verhältnismässig sein. Zu wählen sei jeweils das mildeste Mittel. Mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip dürften jedoch keine Massnahme gegen Dritte geschaffen werden. Das Epidemiengesetz sehe dies nicht vor.

Vorinstanz bestätigt

Das Bundesgericht stützt damit das Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts, das die Beschwerde des durch seine Eltern vertretenen Mädchens ebenfalls abwies.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht in seinen Richtlinien vor, dass Nichtgeimpfte nach einem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person grundsätzlich vom Zugang zu Einrichtungen und Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Davon kann abgesehen werden, wenn innerhalb von 72 Stunden eine Impfung nachgeholt wird.

Die Gabe von Immunglobulin hat gemäss BAG die gleiche Wirkung. Sie ist jedoch primär für Personen mit einem höheren Risiko für Komplikationen vorgesehen. (Urteil 2C_395/2019 vom 8.6.2020) (aeg/sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Binnennomade
25.06.2020 12:22registriert Juli 2016
Armes Mädchen! Ich hoffe, es realisiert später einmal, was für lächerliche Grabenkämpfe seine Eltern auf seinem Rücken ausgetragen haben.
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Bits_and_More
25.06.2020 13:19registriert Oktober 2016
Bei ca. 1% der Masernerkrankten tritt eine Gehirnhautentzündung auf, welche bei etwa 10-20% tödlich und 20-30% zu schwerer geistiger Behinderung führen kann. Also etwa jeder 2000. Fall stirbt oder bleibt schwer behindert.

Dagegen sind ist das Risiko einer gleich schweren Komplikation durch eine Impfung um ein zig faches geringer.

Ich kann nicht verstehen, wieso diese einfach verständlichen Fakten von gewissen Menschen einfach nicht akzeptiert werden wollen und die Gesundheit ihrer Kinder aufs Spiel setzen.
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Ichweissmeinennamennichtmehr
25.06.2020 15:00registriert Januar 2020
An denn öffentlichen Schulen sollte es einen Impfpflicht geben. Die Eltern die damit ein Problem haben können ohne weiters zu privatschulen wechseln, kein Problem!
Erste Weltproblem, zum Kotzen! Andere wären dankbar für die Möglichkeit einer Impfung!
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