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St.Gallen verbietet Konzert von Rechtsradikalen und sucht Informanten

St.Gallen verbietet Konzert von Rechtsradikalen und sucht Informanten

10.01.2017, 09:1710.01.2017, 10:14
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Gemäss öffentlich zugänglichen Informationen ist am Samstag ein Unterstützungskonzert für das Parteihaus PNOS geplant. Der Veranstaltungsort ist nicht bekannt, soll sich aber in der Schweiz befinden. Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Durchführung der Veranstaltung im Kanton St.Gallen verboten.  

Die St. Galler Kantonspolizei hat ein Rechtskonzert, das am kommenden Samstag irgendwo in der Schweiz stattfinden soll, präventiv verboten. Der organisierenden Pnos wurde eine entsprechende Verfügung zugestellt.

Informanten gesucht

Erfahrungsgemäss werden bei Anlässen rechts- oder linksextremer Kreise Demonstranten der jeweiligen Gegenseite mobilisiert, weshalb mit folgenreichen Auseinandersetzungen gerechnet werden muss, heisst es in der Mitteilung. Um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, verbietet die Kantonspolizei St.Gallen die Durchführung der Veranstaltung im Kanton St.Gallen. Dem Parteipräsidenten der PNOS wurde eine entsprechende Verfügung zugestellt.  

Der Veranstaltungsort ist bislang nicht bekannt gegeben worden. Sollten Räumlichkeiten für das geplante Konzert im Kanton St.Gallen zur Verfügung gestellt werden, bitten wir Personen, die Hinweise dazu machen können, sich bei der Kantonspolizei St.Gallen zu melden.

Kritik wegen Konzert in Unterwasser

Die St. Galler Polizei und Staatsanwaltschaft waren letzten Herbst in die Kritik geraten, weil sie am 15. Oktober ein von Rechtsextremen organisiertes Konzert in Unterwasser mit rund 5'000 Teilnehmenden nicht verhindert hatten.

Eine Woche danach war an einer Pnos-Veranstaltung in Kaltbrunn ein Musiker aufgetreten, für den für die Schweiz ein Einreiseverbot galt. Die Polizei hatte ihn erst nach dem Konzert an die Grenze verfrachtet.

Im Dezember teilte dann die Staatsanwaltschaft mit, dass sie im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der Rechtsradikalen in Unterwasser kein Strafverfahren eröffnen werde. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten finden lassen. (whr/sda)

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Gähn on the rocks änd röll
10.01.2017 09:40registriert Februar 2016
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