Jastina Doreen Riederer reagierte mit einem Lied. «I did it my way» singt sie in einem Filmchen, das sie auf Instagram verbreitete. Die Art, wie sie das Amt als Miss Schweiz ausfüllte, passte den Organisatoren ganz und gar nicht. Am Donnerstag gab die Miss-Schweiz-Organisation bekannt, dass sie die 20-Jährige per sofort freistelle.
Dann folgen Vorwürfe: «Trotz ihrem Potenzial» habe sich das Interesse an der Spreitenbacherin nach der Wahl «in Grenzen gehalten», heisst es in der Mitteilung etwa. Nicht einmal Ex-Miss- Schweiz Anita Buri habe «die kommerzielle Popularität» von Riederer steigern können. Auch habe sie sich nicht an Verträge gehalten und entsprechende Abmahnungen ignoriert. Zudem sei sie über mehrere Wochen nicht erreichbar gewesen. Auch ihre Freistellung habe ihr nicht persönlich mitgeteilt werden können.
Jastina Doreen Riederer wurde von der Miss-Schweiz-Organisation der Titel nachträglich aberkannt. Geht es nach den Organisatoren, darf sie sich auch nicht Ex-Miss-Schweiz nennen. Der Vorgang ist einmalig. Noch nie wurde eine Miss abgesetzt. Nun stellt sich die Frage, ob die öffentliche Freistellung überhaupt legal ist.
Anwalt Boris Etter stellt infrage, ob die Aberkennung des Miss-Schweiz-Titels überhaupt arbeits- und persönlichkeitsrechtlich zulässig ist. Bei einer Freistellung im befristeten, noch laufenden Arbeitsvertrag gelten der strenge Arbeitnehmerpersönlichkeitsschutz und der Datenschutz uneingeschränkt weiter. Anwalt Etter rechnet der geschassten Miss Schweiz reelle Chancen vor Arbeitsgericht aus.
Die Medienmitteilung der Miss-Schweiz-Organisation sei eine «mediale Hinrichtung» und gleiche einem rechtlich nicht zulässigen, nachteiligen und vor allem auch noch veröffentlichten Arbeitszeugnis. Vor Arbeitsgericht könne Riederer laut Etter wegen Verletzung des Arbeitnehmerpersönlichkeitsschutzes und Datenschutzes klagen. Als Schaden könnte sie versuchen, entgangene Aufträge geltend zu machen. Vor allem werde das Arbeitsgericht auch zu entscheiden haben, ob Riederer den Titel einer Ex-Miss-Schweiz führen darf.
Eine Umfrage bei den Sponsoren bringt etwas Licht in den Knatsch. Jastina Doreen Riederer habe etwa öffentlich ein Konkurrenzprodukt benutzt, lautet der – nur hinter vorgehaltener Hand geäusserte – Vorwurf eines internationalen Konzerns. Mit der öffentlichen Freistellung will die Firma aber nichts zu tun haben.
Der Ausrüster Ochsner Shoes hingegen war zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Riederer. Swisscom wollte sich zur Freistellung nicht äussern, verwies aber darauf, dass sie nur Material gesponsert habe.