Im Bundesblatt stehen wichtige Dinge. Etwa, wenn Gesetze angepasst werden, Strassen gesperrt werden müssen oder Vereinbarungen mit anderen Ländern geschlossen werden. Und dann ist da noch der Penisring. Er ist einer von rund 30 Gegenständen, die seit Mittwoch per Bundesblatt ihren rechtmässigen Besitzer suchen.
Es ist Diebesgut. Der Penisring, «Wert zirka 12 Franken», und all die anderen Sachen kamen nie bei ihren Besitzern an. Ein Pöstler aus dem Kanton Zürich hat die Sachen aus Briefen und Paketen geklaut, die er eigentlich den Adressatinnen und Adressaten hätte zustellen müssen.
Dabei ergaunerte er aus über 60 Couverts und Kartons Gegenstände im Wert von «mindestens 15'916.20 Franken», wie es im Urteil heisst. Der räuberische Pöstler trieb sein Unwesen zwischen 2016 und 2017. Anschliessend wurde er geschnappt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Penisring war dabei ein eher kleiner Fang. Erwischt hatte der Ganove auch eine Hans-Erni-Medaille in Gold (Wert damals 1518 Franken), Genossenschaft-Checks für 1640 Franken und eine ganze Packung Kapseln mit einem chinesischen Pilzextrakt («verleiht Kraft und beugt Müdigkeit vor») für 864.40 Franken.
Allerdings haben all diese Sachen ihre Besitzer mittlerweile wieder gefunden. Anders als eben beispielsweise der neuwertige Penisring, der weiterhin in irgendeinem Lager des Bundes vor sich hin lümmelt. Zusammen mit anderen Preziosen wie «1 Mobiltelefonhülle, rund 20.00 Franken», «1 Kartonschachtel mit DNA Kit, 84.70 Franken» und «1 Tauchbuch blau, rund 47.80 Franken».
Hinzu kommen noch eine Menge Gutscheine. Darunter einer über 145 Franken für ein Café in Hamburg. In diesem ist gemäss einer durchaus freundlichen Rezension auf Google «die Zeit stehen geblieben». Nur: Seit 2022 hat das Café, Zeit hin oder her, «dauerhaft geschlossen».
Da der Pöstler die Dinge aus Couverts ergaunert hatte, konnten aber längst nicht alle Empfängerinnen und Empfänger der Beute eruiert werden. Und so sucht die Bundesanwaltschaft nun eben via Bundesblatt all die Besitzerinnen der gestohlenen Gutscheine. Und eben, auch den verhinderten Träger des Penisrings.
Ob die rechtmässigen Besitzer und Besitzerinnen auf diesem Weg je gefunden werden, scheint allerdings auch noch aus einem anderen Grund fraglich. Wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage von CH Media schreibt, kann sie «leider» keine Fotos der fraglichen Objekte herausrücken.
Insgesamt haben all die bestohlenen Personen fünf Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Erhebt bis da «niemand Anspruch, so fallen diese Gegenstände und Vermögenswerte zur Verwertung oder Vernichtung an den Bund». Sprich: Dann könnten die Handyhüllen, Schlüsselanhänger und das Sexspielzeug entweder versteigert oder entsorgt werden. Einen gewissen Kultfaktor könnte man dereinst in einer solchen Auktion dem Bundesblatt-Penisring zumindest nicht absprechen.
Übrigens: Einfach zur Staatsanwaltschaft marschieren und die Herausgabe fordern kann man nicht. Die Ansprüche können nur «schriftlich geltend gemacht werden.» Bei allem Klamauk: Selbst bei Penisringen muss das ordentliche Verfahren eingehalten werden. (bzbasel.ch)
Treffender kann man das nicht beschreiben... 🤣