Der Solothurner Regierungsrat hat entschieden. Die Deutschpflicht wie sie der Gemeinderat von Egerkingen gerne auf dem Schulareal während der Schulzeiten eingeführt hätte, ist nicht rechtens. Mit dieser Massnahme war Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi in die Schlagzeilen geraten.
Somit unterstützt er mit dem Entscheid die Aufsichtsbeschwerde von Franzsika Roth (SP). Dies vor allem mit folgender Begründung: «Auch wenn man vorliegend von einem leichten Eingriff in das Grundrecht der Sprachenfreiheit ausgehen wollte, darf eine Behörde einen solchen Eingriff nicht eigenmächtig – d.h. ausserhalb jeder abstützenden Norm – vornehmen.»
Zudem sollen Grundrechte weder dem Gutdünken noch spontanen Einfällen und auch nicht der Willkür nur einer Behörde ausgesetzt sein, fährt der Regierungsrat weiter. Damit sei klar, dass es an einer genügenden Rechtsgrundlage zur Einschränkung der Sprachenfreiheit mangle. Die Anordnung des Gemeinderats sei damit aufzuheben.
Es gäbe aber durchaus die Möglichkeit eine solche Sprachenregelung in der Schulordnung zu verankern. Dies hat der Gemeinderat bis jetzt nicht vorgesehen. So wird die Deutschpflicht nur in den Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung geregelt. Rechtlich sind das zwei Paar Schuhe.
Doch selbst wenn der Gemeinderat dies nun ins Auge fassen würde und eine Deutschpflicht in der Schulordnung verankern möchte, müsse geklärt werden, ob eine solche Einschränkung im öffentlichen Interesse liege und verhältnismässig sei.
Dafür könnten pädagogische Überlegungen angeführt werden, um das öffentliche Interesse zu begründen. «Es sind pädagogische und integrative Gründe als öffentliches Interesse für die Einschränkung der Sprachfreiheit denkbar», schreibt der Regierungsrat.
Bereits zurückgetreten ist der Gemeinderat von Egerkingen in den letzten Ausführungsbestimmungen vom 10. Februar von der Idee als Bestrafung Deutschkurse einzuführen. Dies geschah in einer zweiten Lesung des Gemeinderates. Dabei ist auch die Formulierung zur Deutschpflicht bereits abgeschwächt worden.
Auch in der Frage des Handyentzugs stützt der Regierungsrat Franziska Roth. So ist zwar der Entzug des Handys als erste Disziplinarmassnahme möglich, dies aber nur bis zum Ende des Schultags.
In den Ausführungsbestimmungen zur Schulordnung ist jedoch bei einem Wiederholungsfall von einem 24-stündigen Entzug beziehungsweise einer Konfiszierung von einer Woche die Rede. Dies müsse laut Regierungsrat ersatzlos gestrichen werden, weil es nicht verhältnismässig ist und in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht.
(aargauerzeitung.ch)