Viele junge Menschen sparen monatelang, manchmal auch Jahre dafür: Einen Sprachaufenthalt. So auch die beiden Freundinnen Ivana und Vanessa. Sie planten einen Sprachaufenthalt in den USA. Organisiert wurde ihre vierwöchige Reise von der internationalen Sprachschule «Education First» (EF).
Doch was Ivana und Vanessa in Miami Beach vorfanden, liess ihren Traum vom perfekten Sprachaufenthalt platzen. Denn beim Blick in die Unterkunft, die sie von EF zur Verfügung gestellt bekamen, traf die beiden KV-Angestellten fast der Schlag. «Das Zimmer war total dreckig, verschimmelt, es hatte Käfer am Boden», sagte Vanessa gegenüber der SRF-Sendung Kassensturz. Sie hätte keine Luxusunterkunft erwartet, so Vanessa weiter, «aber einigermassen bewohnbar darf sie für den Preis durchaus sein.» Bezahlt haben die beiden Frauen für Unterkunft und Schule laut eigenen Angaben mehr als 3000 Franken.
Noch am selben Abend der Anreise versuchten die beiden Frauen den Ansprechpartner von EF Schweiz zu kontaktieren, um ihn über den Zustand der Unterkunft zu informieren. Doch dieser reagierte nicht. Erst vier Tage später, nachdem Vanessa und Ivana bereits in ein Hotel gezogen waren, offerierte ihnen EF verschiedene Alternativen. Darunter ein anderes Zimmer in derselben Unterkunft. Doch auch da bot sich den beiden KV-Angestellten das gleiche Bild: Schmutz, fleckige Matratzen und Schimmel.
Vanessa und Ivana entscheiden sich dafür, den Sprachaufenthalt abzubrechen und teilen dies EF mit. «Darauf kam keine Reaktion. Mir kam es so vor, als käme es tagtäglich vor, dass jemand abbricht», erzählte Vanessa.
Ähnliches zu berichten hatte auch Nadja. Sie buchte über EF einen mehrwöchigen Sprachaufenthalt in New York und zahlte dafür über 10'000 Franken. In ihrer Unterkunft funktionieren die Heizungen nicht, die Wände sind kaum isoliert und in der Wohnung ist es extrem laut. Nach sechs Wochen brach auch Nadja ab.
Als Entschädigung erhielt Nadja 1500 Franken. Auch die beiden Freundinnen Vanessa und Ivana erhielten lediglich 500 Franken rückerstattet. Gegenüber «Kassensturz» sagte EF, dass sie laut AGB nicht verpflichtet gewesen wären, eine Rückvergütung zu gewähren. Die 500 Franken seien eine «Geste der Kulanz» gewesen. (ohe)