Eine Nigerianerin ist am Montag in Lausanne wegen Menschenhandels und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Sie hatte mehrere junge Frauen aus ihrem Heimatland in die Schweiz bringen lassen und zur Prostitution gezwungen.
Einige der Mädchen waren noch minderjährig, als die Zuhälterin in den Jahren 2014 bis 2018 die Straftaten verübte. Dabei arbeitete die 34-jährige Frau mit ihrem Lebensgefährten zusammen, aber auch mit Familienmitgliedern, die in der Heimat geblieben waren, um Mädchen aus benachteiligten Verhältnissen zu «rekrutieren». Ihr Partner war bereits 2021 zu derselben Strafe verurteilt worden.
Bevor die jungen Frauen in die Schweiz reisten, wurden sie dem «Juju» unterzogen. Bei diesem Ritual werden den Frauen Blut, Haare, Nagelschnipsel und Schamhaare entnommen. Die Frauen, die sich dieser Zeremonie unterziehen, glauben dann, dass sie unter dem Einfluss schwarzer Magie stehen. Sie sind davon überzeugt, dass ihnen und ihrer Familie Schaden zugefügt werden könnte, wenn sie nicht gehorchen.
Der Einfluss des «Juju» wird regelmässig bei der Zerschlagung nigerianischer Prostitutionsringe erwähnt, und es wurden bereits mehrere Fälle dieser Art in Lausanne und anderswo in Europa verhandelt.
In der Anklageschrift wurden fünf Opfer erwähnt, von denen drei Anzeige erstattet haben. Die jungen Frauen waren in verschiedenen Unterkünften in der waadtländischen Hauptstadt untergebracht. Sie mussten sich jede Nacht und bei jedem Wetter auf der Strasse prostituieren und ihren Gewinn ihren Peinigern übergeben. Wenn sie sich weigerten, wurden sie mit dem Tod bedroht, geschlagen oder ihnen wurde die Nahrung entzogen.
Die Zuhälterin wurde vom Strafgericht des Bezirks Lausanne in einem vereinfachten Verfahren verurteilt. Die 34-Jährige, die seit über einem Jahr im Gefängnis sitzt, hat die Taten zugegeben und bereits mit der Verbüssung ihrer Strafe begonnen.
Die Angeklagte wurde des Menschenhandels, der Geldwäscherei und des Verstosses gegen das Ausländergesetz für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken belegt. Hinzu kommen 50'000 Franken Genugtuung für jede der drei Klägerinnen und insgesamt rund 55'000 Franken als Schadenersatz. Ausserdem wird die Nigerianerin für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.
Der Gerichtspräsident Pierre Bruttin sagte, dass das Gericht keinen Grund gehabt habe, die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene und von den Klägerinnen akzeptierte Strafe in Frage zu stellen. «Aber es ist ein Minimum», fügte er hinzu. Er bezeichnete den Fall als «schockierend» und «äusserst schwerwiegend».
Ähnliche Fälle wurden in Lausanne bereits vor Gericht verhandelt. Staatsanwalt Eric Mermoud sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass er selbst bereits sechs oder sieben solche Fälle untersucht habe. Er stellte jedoch fest, dass es das erste Mal sei, dass der Fall mit einem vereinfachten Verfahren abgeschlossen werde. Eine weitere Neuheit sei, dass die Frau die Taten zugegeben habe. Das komme in diesem Milieu selten vor, aber sei für die Opfer sehr wichtig.
Mermoud betonte auch, dass er den traumatischen Hintergrund der Frau berücksichtigt habe, die in der Vergangenheit selbst Opfer von Menschenhandel gewesen und zur Prostitution gezwungen worden war. Bei der Festlegung des Strafmasses habe er zudem das Geständnis berücksichtigt, ebenso wie die Tatsache, dass die Frau drei kleine Kinder habe. Diese mussten in Frankreich untergebracht werden, da ihr Vater ebenfalls eine Haftstrafe wegen ähnlicher Taten verbüsst. (saw/sda)