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Gegen «Putins Cellist»: In Zürich werden die Gazprom-Urteile gefällt

People leave the Gazprombank Switzerland court case in Zuerich, taken on Wednesday, 8 March 2023 in Zuerich, Switzerland. Four employees of Gazprombank Switzerland (GPBS) in Zurich must stand trial. T ...
Der Fall wurde im März 2023 vorverhandelt. (Archiv)Bild: keystone

Gegen «Putins Cellist»: Gazprom-Urteile sind gefallen

Das Zürcher Obergericht hat die Urteile gegen vier Angestellte der Gazprombank Schweiz bekannt geben.
25.06.2024, 08:0025.06.2024, 09:58
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Das Zürcher Obergericht hat vier Angestellte der Gazprombank Schweiz wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Es bestätigte damit im Wesentlichen die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Zürich aus dem Vorjahr.

Die Beschuldigten waren angeklagt, bei der Gazprombank Schweiz (GPBS) von 2014 bis 2016 Konten für Sergey Roldugin geführt zu haben. Dies, obwohl gemäss Staatsanwaltschaft offensichtlich war, dass Roldugin nicht der wahre wirtschaftliche Berechtigte war. Im Herbst 2016 schloss die Bank die Konten.

«Putins Cellist»

«Putins Cellist», wie Roldugin in Medienberichten auch genannt wird, gilt als enger Freund von Wladimir Putin. Über seine Konten bei der GPBS flossen teils hohe Millionenbeträge.

Die Abklärungen der Bankangestellten zu den Konten von Sergei Roldugin seien ungenügend gewesen, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen in Zürich.

«Es gab Umstände, die darauf hindeuteten, dass es sich um eine Strohmannfinanzierung handeln könnte», sagte der Richter. Die Verantwortlichen der Bank seien diesen Hinweisen nicht nachgegangen.

Zu den nötigen Abklärungen hätte nach Ansicht des Gerichts auch gehört, abzuklären, wie Roldugin an die Beteiligung im Wert von mutmasslich mehr als 100 Millionen Franken an einem russischen Medienunternehmen gekommen ist. Aus dieser Beteiligung flossen jährlich rund fünf bis sieben Millionen Franken über Roldugins Konten bei der GPBS.

Bedingte Geldstrafen

Bei den Beschuldigten handelt es sich um den CEO sowie zwei weitere Angestellte der GPBS, die sich seit Herbst 2022 in Liquidation befindet. Bei den drei Männern handelt es sich um russische Staatsangehörige, die seit längerer Zeit in der Schweiz leben. Mitangeklagt war auch ein Schweizer, der heute nicht mehr für die Bank tätig ist.

Das Gericht verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von je 110 Tagessätzen. Die höchste Strafe erhielt der CEO der Bank: Er muss 110 Tagessätze à 3000 Franken bezahlen. Die Tagessätze der übrigen Verurteilten liegen zwischen 350 und 500 Franken.

Das Urteil des Zürcher Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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