Die SBB sollen für den Schuldenabbau einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken erhalten, der sich am zwischen 2020 und 2022 erlittenen Verlust im Fernverkehr bemisst. Damit will der Bundesrat die Investitionsfähigkeit der SBB stärken. Ausserdem sollen die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) aufgestockt werden.
Dazu sollen maximal zwei Drittel des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF fliessen, schrieb am Freitag die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in einer Mitteilung.
Dadurch sollte auch ein höherer Finanzbedarf des BIF im Falle einer Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr kompensiert werden können.
Grund für die Massnahmen ist die angespannte finanzielle Situation und das Verschuldungsniveau der SBB. Trotz einer gesunden Bilanzstruktur und einer Verbesserung der Geschäftsergebnisse seit Aufhebung der Covid-19-Massnahmen gebe es weiterhin Anlass zur Besorgnis, wie es hiess.
Im Weiteren will der Bundesrat Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. So sollen die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau keine Tresoreriedarlehen mehr beanspruchen können.
Stattdessen soll der Bundesrat bei der Bundesversammlung Kredite im Rahmen des Bundeshaushalts beantragen müssen. Damit werde das Risiko einer Umgehung der Schuldenbremse beseitigt, hiess es weiter. Der Bund geht jedoch davon aus, dass dies nicht vor Ende dieses Jahrzehnts nötig sein wird.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind laut EFV in der Vernehmlassung «auf breiten Zuspruch» gestossen. Konkret geht es dabei um zwei Änderungen des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG). Der Bundesrat verabschiedete nun die entsprechende Botschaft ans Parlament. (sda)
Wieso verwenden die SBB stattdessen nicht einfach die Gewinne aus der Immobilienbewirtschaftung? Immerhin stehen viele ihrer Gebäude auf ehemals öffentlichem Grund.