Bei den SBB ist seit Kurzem eine neue Weisung in Kraft: «In begründeten Fällen» dürfen auch «Fahrzeuge mit Schäden» in Betrieb bleiben. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger».
Bei den Schäden kann es sich um defekte Toiletten, Steckdosen oder Sitzpolster handeln – aber auch um kaputte Türen.
Dass diese neue Regelung negative Konsequenzen haben kann, zeigt der Fall des kürzlich verunglückten Zugbegleiters in Baden. Gemäss Untersuchungen hat der Einklemmschutz einer Türe nicht richtig funktioniert, worauf der Zugbegleiter vom Zug mitgeschleift wurde und darauf seinen Verletzungen erlag. Gemäss der Weisung der SBB könnte ein solcher Zug mit defekter Türe weiterhin in Betrieb bleiben.
Auf Anfrage heisst es bei der SBB: «Das besagte Vorgehen ist nur erlaubt, wenn der Mangel dank anderweitiger Vorkehrungen nicht sicherheitsrelevant wird.»
Als Beispiel nennt die SBB einen Zug mit defekter Neigetechnik. Gemäss Vorschriften kann dieser weiterfahren – jedoch nur mit reduzierter Geschwindigkeit. Dasselbe gilt bei Fensterscheiben mit einem Sprung oder defekten Türen. Mit Folie oder einem Schild wird auf den Defekt hingewiesen – der Zug bleibt aber weiterhin in Betrieb.
Der Grund für dieses Vorgehen liegt vor allem in einem Zeit- und Personalproblem. Die Zeit, um einen kleineren Mangel zu beseitigen, ist oft nicht da. Zudem haben die SBB bezüglich Rollmaterial keinerlei Reserven – und die Personalsituation in den Werkstätten ist angespannt.
Beim Bundesamt für Verkehr hat man von der internen Weisung der SBB Kenntnis, diese wird geduldet. Das Bundesamt betont jedoch, dass es bei solchen Fällen in der Schnittstelle zwischen Instandhaltung und Betrieb «Optimierungsbedarf» gebe. (ohe)
Persönlich fahre ich meistens mit dem Zug um pünktlich von A nach B zu kommen. Da habe ich lieber eine defekte Toilette oder Türe als Verspätungen oder gar keinen Zug.