Zeit ist Geld. Wer im Zug eine Verspätung hinnehmen muss, darf diesen Spruch künftig wörtlich nehmen. Neu sollen Passagiere nämlich Anrecht auf eine Entschädigung haben. Bisher hinkte die Schweiz der Europäischen Union hinterher.
Heute erhalten Reisende höchstens eine kleine Aufmerksamkeit. Die Verkehrsbetriebe verteilen «Sorry-Bons», Kaffeegutscheine oder Süssigkeiten. Alles freiwillig.
Nun stehen die Zeichen auf Harmonisierung. In der «Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur» zimmerte der Bundesrat eine Regelung, die sich an jener der EU orientiert. Bei Verspätungen von über einer Stunde am Zielort sollen Reisende mindestens einen Viertel des Billettpreises zurückerhalten, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte.
Die Vernehmlassung zu den neuen Regeln ist erst gerade zu Ende gegangen. Doch schon jetzt ist klar: Konsumentenschützer und Passagiervertreter sind gar nicht zufrieden. Nur die wenigsten profitierten von den neuen Regeln, kritisieren sie unisono. Tatsächlich liegt der Teufel im Detail.
Dass es in der kleinräumigen Schweiz mit ihrem Taktfahrplan selten zu Verspätungen von mehr als einer Stunde kommt und nach einer halben Stunde meist schon der nächste Zug folgt, ist das eine. Das andere ist, dass nur Entschädigungen ab einem Betrag von zehn Franken ausbezahlt werden.
Die Latte liegt damit hoch: Ein Billett muss 40 Franken oder mehr kosten, bevor ein Reisender bei einer Verspätung von ein bis zwei Stunden überhaupt eine Entschädigung bekommt.
«In den Genuss von Fahrpreisentschädigungen kommen de facto nur Reisende, die entweder ohne Halbtax oder in der ersten Klasse unterwegs sind», kritisiert der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). Von einer «unbrauchbaren Regel» spricht die Stiftung für Konsumentenschutz.
Die Organisationen verweisen auf die häufigste Reiseart. Wer mit einem Halbtax in der zweiten Klasse unterwegs ist, kommt mit einem einfachen Billett kaum je auf den Mindestbetrag. Nur ganz wenige Fahrten im Fernverkehr kosten mehr als 40 Franken. «Für diesen Preis fahren Halbtax-Berechtigte in der zweiten Klasse knapp 300 Kilometer», rechnet die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr vor.
Dem Bundesrat geht es darum, «den Aufwand für die Transportunternehmen in einem angemessenen Rahmen zu halten». Die Bestimmungen will er als minimalen Rahmen verstanden wissen. Den Bahnen stünde es frei, grosszügigere Lösungen anzubieten, betont das Bundesamt für Verkehr.
Zum Vergleich: Auch in EU-Ländern gibt es ab einer Stunde Verspätung einen Viertel des Billettpreises zurück. Entschädigungen werden jedoch bereits ab vier Euro ausbezahlt, was einem Billett von 16 Euro entspricht. Daran müsse sich die Schweiz orientieren, fordern die Fürsprecher der Konsumenten. Geht es nach ihnen, soll die Limite für Entschädigungen bereits bei fünf Franken angesetzt werden.
Einen neuen Vorschlag bringen die Sozialdemokraten ins Spiel. Die Partei von Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga verlangt eine zusätzliche Regelung. Entschädigungen soll es auch dann geben, wenn Reisende wiederholt mit Verspätungen von mehr als einer Viertelstunde konfrontiert sind.
Damit werde man den hiesigen Verhältnissen besser gerecht, findet SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher. «In der Schweiz sind massive Verspätungen sehr selten. Was viele Reisende wirklich ärgert, sind kürzere Verspätungen, die sich über einen gewissen Zeitraum anhäufen.» Wichtig sei eine stabile Betriebslage.
Über ein entsprechendes System verfügen einige europäische Staaten. Im digitalen Zeitalter sei ein solches dank Apps und Online-Anträgen problemlos umsetzbar, ist Graf-Litscher überzeugt. Die Präsidentin der nationalrätlichen Verkehrskommission verweist auf Belgien; ein Land, das grössenmässig mit der Schweiz vergleichbar ist. Bahnfahrer haben dort Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie innert sechs Monaten 20 Verspätungen von mehr als 15 Minuten oder zehn Verspätungen von mehr als 30 Minuten nachweisen können.
Die Reisenden könnten im Netz oder an einem Schalter die betroffenen Fahrten in einem Formular eintragen, heisst es bei der belgischen Eisenbahngesellschaft SNCB. Ihre Billette sollten sie aufbewahren und im Fall der Fälle vorweisen können.
Auch Abo-Besitzer werden für angehäufte Verspätungen entschädigt. Teils werden ihre Fahrten digital erfasst, teils können sie diese auf Vertrauensbasis selbst deklarieren. Als Basis für die Entschädigungen wird der Tageswert eines Abo verwendet – ein ähnlicher Mechanismus ist auch in der Schweiz denkbar (siehe Kasten unten).
Das Verkehrsdepartement wertet derzeit die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung aus. Danach entscheidet der Bundesrat, wie die neuen Passagierrechte definitiv ausgestaltet werden. Die Regeln sollen im Sommer 2020 in Kraft treten.
die sbb fährt einen so engen taktfahrplan, dass bei einem einzelnen problem, dieses sich kaskadisch auf das system verbreitet.
anstatt eine lösung zu finden, wieso die halbe schweiz jeden tag in die wenigen wirtschaftsballungszentren von hintertupfingen pendelt, wird die bundesbahn mit einer schier unlösbaren aufgabe betraut, das zu erlauben. anstatt dass man das pendeln per se nur mal in frage stellt, und hier lösungsvorschläge sucht. dass genau erwarte ich nämlich von unseren politikern!
Wäre dafür, dass für die SBB klare Ziele gelten für Verspätungen im ganzen Netz. Werden diese nicht eingehalten, gibt es pauschal eine Vergünstigung z.B. aufs Halbtax oder einen Gutschein mit Betrag x in Abhängigkeit der Verspätungen.