Schweiz
Schule - Bildung

Schule in Hedingen: Streit um Klasseneinteilung landet vor Bundesgericht

Norma, links, und Ayla, rechts, Schuelerinnen der Schule Laubegg auf ihrem Schulweg, am ersten Tag des neuen Schuljahres, am Monatg, 11. Augsut 2025, in Bern. (KEYSTONE/Til Buergy).
Zu viele Buben in der Klasse? Eltern ziehen vor Bundesgericht. (Symbolbild)Bild: keystone

2 Mädchen und 11 Buben: Streit um Klasseneinteilung landet vor Bundesgericht

Eine extreme Geschlechterverteilung an einer Zürcher Primarschule beschäftigt das höchste Schweizer Gericht.
21.06.2026, 15:1721.06.2026, 15:17

Eine einseitige Geschlechterverteilung in einer dritten Klasse der Schule Hedingen (ZH) führt zu einem juristischen Grundsatzstreit. Weil ihre Tochter mit elf Buben und nur einem weiteren Mädchen eingeteilt wurde, forderten die Eltern eine Neubeurteilung. «In diesem Alter spielen die Geschlechterunterschiede eine grosse Rolle», so die Mutter gegenüber dem Tages-Anzeiger.

Die Zürcher Volksschulverordnung verlangt «auf eine ausgewogene Zusammensetzung» zu achten. Man müsse zudem «die Verteilung der Geschlechter berücksichtigen».

Der Bezirksrat Affoltern gab den Eltern zunächst recht. Er betonte, dass «geschlechtergerechter Unterricht zum Abbau von Stereotypisierungen führt und die Potenziale von Mädchen und Jungen gleichermassen fördern».

«Alle Kinder nach den gleichen Kriterien»

Das Verwaltungsgericht Zürich hob diesen Entscheid nach einer Beschwerde der Schule wieder auf. Es liege grundsätzlich im Ermessen der Schulbehörde, in welchem Umfang sie die verschiedenen Zuteilungskriterien im Einzelfall berücksichtige. Die Schulleitung habe Kinder nach «etablierten Gemeinschaften» zugeteilt. Dass damit «dem Kriterium Freundschaften (...) Vorrang gegenüber der Geschlechterverteilung gegeben wurde», sei «nicht zu beanstanden». Eine Diskriminierung liege nicht vor, da «alle Kinder nach den gleichen Kriterien» eingeteilt wurden.

«Das Bundesgericht muss einen Leitentscheid fällen. Es könnte auch einem Buben passieren, dass er mit elf Mädchen in eine Klasse kommt.»
Mutter einer der zwei Mädchen

Für die Mutter liegt, «wenn eine scheinbar neutrale Regel in der Praxis Personen eines Geschlechts stärker benachteiligt als andere», dennoch eine indirekte Diskriminierung vor. Die Eltern zogen den Fall deshalb weiter vor das höchste Gericht. «Das Bundesgericht muss einen Leitentscheid fällen. Es könnte auch einem Buben passieren, dass er mit elf Mädchen in eine Klasse kommt», begründet die Mutter den Schritt. Bei vier Parallelklassen gebe es genug Spielraum, Hedingen sei «keine Bergschule mit nur einer Klasse». Die Eltern des zweiten Mädchens verzichteten aus «Sorge vor den finanziellen Folgen» auf den Rechtsweg.

Die Schule informierte mittlerweile über «ein unruhiges Klassenklima». «Es ist so gekommen, wie wir befürchtet haben», sagt die Mutter. Ihre Tochter, «früher ein Power-Girl», ziehe sich zurück. Auch die Lehrpersonen nehmen sie laut einer Stellungnahme «in ihrer eigenen Welt» wahr. Die Mutter betont: «Wir wollten nie Stress mit der Schule, aber wir kennen unsere Tochter und wussten, dass ihr diese extreme Zusammensetzung der Klasse nicht guttut.»

«Wer in einer Gruppe stark in der Minderheit ist, wird oft mehr über das Geschlecht wahrgenommen»
Susanne Nef von der Zürcher Fachstelle Gleichstellung

Mädchen gegen Jungen

Susanne Nef von der Zürcher Fachstelle Gleichstellung bestätigt das Problem gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Wer in einer Gruppe stark in der Minderheit ist, wird oft mehr über das Geschlecht wahrgenommen». Dies könne belasten: «Auch werden Konflikte dann schneller als ‹Mädchen gegen Jungen› gedeutet, obwohl die Ursachen meist ganz woanders liegen.» Das sei ein reines Gruppenphänomen: «Bei zwei Jungen unter elf Mädchen wäre es ebenso.»

«Wie für die Eltern steht auch für die Schule das Wohl des Kindes an oberster Stelle», verteidigt Schulpräsidentin Esther Nievergelt ihre Praxis und erklärt: «Wir beziehen uns auf die gesetzlichen Kriterien der Volksschulverordnung. Weiter werden pädagogische Kriterien berücksichtigt.»

Während des Verfahrens wird weiter in der umstrittenen Konstellation unterrichtet. Das Bundesgericht entscheidet demnächst. (val)

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