Schweiz
Schule - Bildung

Oberste Lehrerin Rösler fordert zum Gendern Leitlinien der Politik

Dagmar Roesler, Zentralpraesidentin, vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) spricht bei der Einweihung eines Wagens des Schul- und Erlebniszug zum Thema "Fake News", am Diensta ...
Dagmar Rösler ist Zentralpräsidentin des Dachverbands der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH). Bild: KEYSTONE

Oberste Lehrerin Rösler fordert zum Gendern Leitlinien der Politik

01.12.2024, 22:3001.12.2024, 22:30

Die Politik soll vorgeben, wie die Schweizer Schulen mit gendergerechter Sprache umgehen sollen: Das fordert Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin des Dachverbands der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH).

In einem am Sonntag erschienenen Interview mit dem Online-Portal «blick.ch» sagt die oberste Lehrerin der Schweiz: «Ja, es bräuchte auf politischer Ebee eine gemeinsame Verpflichtung, wie die gendergerechte Sprache zukünftig gehandhabt werden soll.»

Aktuell stünden die Schulen durch all die Debatten und Empfehlungen – respektive Nicht-Empfehlungen – alleine da, sagt Rösler weiter. Sie gerieten in die Schusslinie, wenn sie das Problem selbst angingen.

Niemand wolle so richtig offenlegen, wie Schulen mit Sonderzeichen oder gendergerechter Sprache umgehen sollten. Ausser die Politik tue das auch der Rat für deutsche Rechtschreibung nicht, so Rösler.

Rösler glaubt nicht, dass es für Kinder und Jugendliche ein Problem ist, in der Schule den Umgang beispielsweise mit dem Genderstern zu lernen: «Lehrerinnen und Lehrer sind dafür ausgebildet, genau solche Sachverhalte zu erklären.» Aber es fehle eben ein «Kletterseil, an dem wir uns halten können.»

Rechtschreiberat will noch beobachten

Der Rat für deutsche Rechtschreibung schrieb im Juli dieses Jahres in einer Mitteilung, Wortbinnenzeichen wie Doppelpunkt und der Asterisk – also ein Sternchen – gehörten nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Die Folgeprobleme seien nicht ausreichend einschätzbar. Die Entwicklung müsse weiter beobachtet werden.

Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigten die Verständlichkeit und etwa auch die automatische Übersetzbarkeit von Texten. Sie seien derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen und könnten nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtsprechung aufgenommen werden.

Dieses Regelwerk ist laut dem Rat verbindlich für Schule und Verwaltung in den deutschsprachigen Regionen der Schweiz und ihrer Nachbarländer. (sda)

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