Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren erhalten keine zweite Chance auf eine reguläre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Der Ständerat hat am Dienstag einen im März vom Nationalrat angenommenen Vorstoss mit dieser Stossrichtung abgelehnt. Er ist damit erledigt.
In der kleinen Kammer setzte sich die Auffassung der vorberatenden Kommission durch. Sie findet, dass es rechtsstaatlich bedenklich wäre und das Gleichheitsgebot verletzt würde, wenn die Schweiz einer bestimmten Gruppe von Personen pauschal eine Aufenthaltsbewilligung erteilte.
Den Vorstoss eingereicht hatte die frühere Berner EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller. Sie argumentierte, viele Personen mit einem negativen Asylentscheid könnten keine Reisepapiere beschaffen und somit gar nicht ausreisen.
Viele Staaten weigerten sich, ihre Staatsangehörigen wieder einreisen zu lassen oder ihnen die zur Reise notwendigen Dokumente auszustellen. Betroffen seien etwa Tibeter. Die meisten dieser Menschen lebten schon seit Jahren in der Schweiz und viele beherrschten eine Landessprache.
Nach einem negativen Asylentscheid dürften sie nicht arbeiten, würden in Nothilfeunterkünften untergebracht und müssten von der Nothilfe leben. Der Bundesrat solle eine einmalige Möglichkeit zur aufenthaltsrechtlichen Regularisierung für solche Personen schaffen.
Streiff wollte die Regularisierung dieser Personen auf das altrechtliche Asylregime beschränken, weil das neue Verfahren dank kürzerer Verfahrensdauern eine Integration von Menschen mit abgelehntem Asylentscheid verhindere. Der Ständerat lehnte den Vorstoss mit 30 zu 12 Stimmen ab. (sda)