Nati-Star Breel Embolo, 26, soll vor fünf Jahren im Ausgang in der Basler Steinenvorstadt ausgerastet sein. Gemäss der Anklageschrift sagte er um 5 Uhr morgens zu zwei Kontrahenten: «Ich vernichte euch. Wisst ihr nicht, wer ich bin?» Einem Mann soll er gedroht haben, ihn platt zu machen. Und zu einem anderen soll er gesagt haben: «Dich lasse ich auch verprügeln, du Hurensohn.»
Embolos Begleiter, ein Stürmer eines Drittligavereins, soll darauf einem der Gegner mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Ein mehrfacher Nasenbeinbruch war die Folge. Das Opfer leidet noch heute darunter.
Embolo ist wegen mehrfacher Drohung angeklagt. Sein Begleiter wegen einfacher Körperverletzung und Drogendelikten, da er nach dem Vorfall als Marihuana-Dealer erwischt worden sein soll. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Verschärfend kommt für Embolo hinzu, dass er die Tat in einer dreijährigen Probezeit begangen haben soll. Er ist zweifach vorbestraft. CH Media liegen beide Strafbefehle vor. Die zuständigen Staatsanwaltschaften haben die Dokumente gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip herausgegeben, weil Embolo als «Person der Zeitgeschichte» gilt. Diese Urteile sind rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt hier also nicht mehr.
Fussballstar Breel Embolo, 26, hat zwei Seiten. Mit einem frechen Spielstil und einem bescheidenen Auftritt zugleich hat er sich als Vorbild einer jungen Fussballgeneration etabliert. Ausserhalb der Stadien macht er jedoch wiederholt mit negativen Vorfällen Schlagzeilen. Auf dem Spiel steht nun also sein guter Ruf.
Vor Gericht ist allerdings jeder Angeklagte gleich zu behandeln. Deshalb wird die römische Göttin Justitia oft mit Augenbinden dargestellt. Embolo darf also nicht von einem Promibonus profitieren, aber auch nicht strenger als ein Normalbürger beurteilt werden. In seinem Fall wird auch die Frage aufkommen, wie stark er durch die mediale Berichterstattung vorverurteilt und somit schon bestraft wurde.
Das Basler Strafgericht erhält mit diesem Prozess die Chance, einem internationalen Publikum zu demonstrieren, wie die Rechtsprechung funktioniert.
Der Fall wird von Einzelrichterin Katharina Giovannone (Grüne) beurteilt. Sie hat dafür 1½ Verhandlungstage angesetzt. Beginn ist am Mittwoch um 8.15 Uhr. Auftreten werden voraussichtlich: Breel Embolo, sein Verteidiger, der Mitbeschuldigte und sein Verteidiger, die beiden Opfer als Privatkläger und ihre Anwälte sowie der Staatsanwalt.
Mit Spannung erwartet wird Embolos Taktik: Wie will er sich aus dieser Affäre retten? Sein Verteidiger teilte vor der Verhandlung auf Anfrage mit, Embolo bestreite alles. Vor dem Gerichtstermin ist Embolo abgetaucht. Von den EM-Qualifikationsspielen der Schweizer Nationalmannschaft meldete er sich wegen Verletzungen ab, ohne diese näher zu beschreiben.
Der Tatbestand der Drohung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Beim Strafmass fallen die Vorstrafen ins Gewicht. Der Staatsanwalt wird seinen Antrag erst vor Gericht bekannt geben.
+++Update folgt+++ (aargauerzeitung.ch)