Teil der Installation für Ski-Weltcup in Zermatt nicht zonenkonform
Die Arbeiten rund um die neu geschaffene Weltcup-Abfahrtspiste in Zermatt sind nicht alle im legalen Rahmen ausgeführt worden. Ein Teil der Installationen liegt laut der Walliser Baukommission ausserhalb des genehmigten Skigebiets.
Die zuständige Kommission hat ein sofortiges Verbot der Nutzung der betroffenen Anlagen ausserhalb der genehmigten Zone ausgesprochen. Welche Auswirkungen die neueste Entwicklung in dieser Angelegenheit auf die Durchführung der grenzübergreifenden Rennen hat, ist noch nicht abzusehen. Im November sind je zwei Männer- und Frauen-Abfahrten geplant.
Die Baukommission habe wegen des schlechten Wetters nicht auf den Theodul-Gletscher in Zermatt fliegen können, um das Areal zu besichtigen und Vermessungen vorzunehmen, teilte das Gremium mit. Sie habe daher nicht feststellen können, ob die unternommenen Arbeiten gemäss dem vom Veranstalter eingereichten Plan der vorgesehenen Abfahrtspiste ausgeführt wurden.
Anhand des Plans für die Abfahrtspiste habe die Kommission jedoch bereits festgestellt, dass ein Teil der Installationen auf einer sehr geringen Fläche ausserhalb des genehmigten Skigebiets auf Schweizer Gebiet liege.
Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde eingelegt werden. Eine mögliche Anordnung für eine Wiederherstellung des Geländes und eine allfällige Geldstrafe würden zu einem späteren Zeitpunkt analysiert. (jaw/sda)
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